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Unfall Versicherung gibt Autofahrer Mitschuld

Zwölf Jahre ist ein Stendaler unfallfrei aus einer Hofeinfahrt auf die Straße aufgefahren - bis ihm ein Radfahrer ins Auto krachte.

Von Donald Lyko 13.10.2017, 13:00

Stendal l Burkhardt Bethkenhagen ist richtig sauer. Denn so wie es aussieht, bleibt er auf Reparaturkosten sitzen, für die er gar nichts kann. Die Versicherung des Radfahrers, der den Schaden – geschätzt zirka 1100 Euro – verursacht hat, lehnt die Kostenübernahme ab. Seine Vollkaskoversicherung würde Schäden am Fahrrad übernehmen, die gibt es aber nicht. Nimmt er seine Vollkasko in Anspruch, wird die Selbstbeteiligung von 300 Euro fällig, zudem droht eine Höherstufung.

Der Stendaler, der in der Bismarckstraße 21 wohnt, hat auf dem Nachbarhof einen Stellplatz gemietet. Von dem fährt er regelmäßig durch die Hofeinfahrt auf die Straße auf. „Ich taste mich sehr langsam Zentimeter für Zentimeter vor. Auch alle anderen Mieter ‚kriechen‘ mit ihren Fahrzeugen raus“, sagt Bethkenhagen. So auch an jenem Tag.

Sein Renault Scenic (mit recht kurzer Schnauze) war noch nicht einmal so weit auf dem Weg, dass der Fahrer nach links und rechts hätte schauen können, da krachte es schon. Denn der Radfahrer war nicht auf dem Radweg – Bethkenhagens Ansicht nach ohnehin zu nah an den Gebäuden liegend –, sondern auf dem näher am Haus gelegenen Gehweg gefahren „und ist voll ins Auto geknallt“. Wäre er auf dem Radweg gefahren, hätte man ihn vom Auto aus rechtzeitig sehen können. Gegenüber der Polizei räumte der Radler ein, sich nicht korrekt verhalten zu haben, übergab seine Versicherungsdaten an den Autofahrer. Der schrieb mehrfach an die Versicherung – und bekam immer Ablehnungen. Denn nach deren Sicht hätte er sich so verhalten müssen, „dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, erforderlichenfalls haben Sie sich einweisen zu lassen“.

Ein Hinweis, den Burkhardt Bethkenhagen auch von der Polizei und im Straßenverkehrsamt bekommen hat. „Das ist aber lebensfremd“, sagt er. Er habe mehrfach Leute auf der Straße gebeten, ihn einzuweisen, „aber die drehen sich um und zeigen einem einen Vogel“. Er könnte auch hupen. Das hätte im konkreten Fall aber nicht viel gebracht, denn der Radfahrer hatte Kopfhörer auf.

Eine Möglichkeit, den Bereich besser einzusehen, wären Spiegel. Darüber hat er bereits mit Hauseigentümer Jürgen Soisson gesprochen. Der ist bei allem Verständnis aber nicht bereit, Spiegel anbringen zu lassen – wegen der Kosten („das bekomme ich mit den Mieten gar nicht rein“), der Genehmigungen, drohender Vandalismusschäden. „Das Problem betrifft ja alle Ausfahrten, nicht nur an der Bismarckstraße“, sagte Soisson auf Nachfrage.

Auch bei aller Vorsicht sei es seiner Ansicht nach für Autofahrer unmöglich, solche Unfälle zu vermeiden, sagt Bethkenhagen. „Da steht man als Autofahrer doch immer mit einem Bein im Gefängnis“, kommentiert er das Gesetz, nach dem ein Autofahrer bei Unfällen mit nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern immer eine Mitschuld trägt – allein, weil man ein Auto fährt.

„Ich habe jetzt den Ärger und bleibe auf den Kosten sitzen“, sagt er. Er fühle sich „komplett allein gelassen“, obwohl er „sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen“ habe. Doch von der gegnerischen Versicherung werde „völlig außer Acht gelassen“, dass der Radfahrer „völlig verantwortungslos und letztlich Unfallverursacher gewesen ist“. Der Radler sei „blind, taub und stumm“ unterwegs gewesen, doch die Versicherung negiere diese im Protokoll der Polizei aufgeführten Tatsachen.

Seit dem Unfall fahre er mit einem anderen Gefühl aus der Ausfahrt. „Ich habe seither bloß noch mit Angst zu tun.“ Jeder müsse sich darüber bewusst sein: „Wenn Sie aus einer Ausfahrt fahren, fährt der Tod mit“, sagt der Stendaler. Viele würden über diese Situationen nicht nachdenken, auch er habe es vor dem Unfall nicht so gesehen. So habe er aber erfahren, „dass der Gesetzgeber hier dem Kraftfahrer unverantwortlich und unangemessen eine Verantwortung überträgt, die dieser gar nicht tragen kann“.