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Urteil Angeklagter darf in Zelle ausnüchtern

Das Amtgericht Stendal verurteilte einen 50-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe. Er beging unter Alkoholeinfluss mehrer Straftaten.

Von Wolfgang Biermann 26.01.2021, 07:00

Stendal l Acht Tage Zeit zur Ausnüchterung gab das Stendaler Amtsgericht einem gerichtsbekannten 50-Jährigen aus dem Stendaler Trinker- und Kleinkriminellenmilieu.

Weil der als alkoholkrank geltende Angeklagte mit 21 Einträgen im Strafregister zu seinem Prozess um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, mehrfache Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Straßenverkehr und schließlich noch Ladendiebstahl mit „Fahne“ erschien, ließ die Vorsitzende des Schöffengerichts, Richterin Petra Ludwig, den 50-Jährigen pusten. Der Atemalkoholtest ergab 1,3 Promille. Und das um 11 Uhr vormittags.

Die Verhandlung wurde ausgesetzt, und der Angeklagte kam bis zum Fortsetzungstermin – acht Tage später – in sogenannte Sicherungshaft in der JVA Burg. Daraus wurde er zwar am Ende des zweiten Prozesstermins entlassen, gleichwohl wartet das Gefängnis schon wieder auf ihn. Denn das Gericht verurteilte ihn wegen vorgenannter Delikte, teils im Zustand der verminderten Schuldunfähigkeit infolge Trunkenheit begangen, zu einer einjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Drei Monate Haft auf Bewährung hatte er letztmalig im August vergangenen Jahres von einem anderen Richter des Amtsgerichts bekommen, weil er einen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus im Wohngebiet Stadtsee bedroht hatte.

Worum ging es? Am 22. Juni 2020 nahm der Angeklagte bei seiner Ex-Freundin in einem Stendaler Ortsteil an einem „ausgedehnten Besäufnis“ teil, wie es sein Verteidiger bezeichnete. Die ging irgendwann schlafen und stellte beim Aufwachen gegen 22 Uhr fest, dass ihr Auto, ein roter VW-Caddy, verschwunden war.

Da auch ihr Ex weg war, lag die Vermutung nahe, dass er damit nach Stendal gefahren war, auch wenn er keine Fahrerlaubnis besitzt. Sie alarmierte die Polizei, die mit vier Beamten anrückte und den Angeklagten in seiner Wohnung im Bett vorfand. Das gesuchte Auto war in einem Gebüsch „abgeparkt“.

Daraufhin wollten die Polizisten den Angeklagten mit aufs Revier zur Blutprobenentnahme bringen. Dabei kam es dann zu massiven Beleidigungen mehrerer Polizisten und einem fehlgeschlagenen Tritt gegen einen der Beamten. Im Ergebnis der Blutentnahme wurde gegen 2 Uhr, also etwa vier Stunden nach der Fahrt mit dem Caddy, eine Blutalkoholkonzentration von 2,89 Promille festgestellt. „Da hatten Sie aber schon mehr auf dem Kessel“, so der Kommentar von Richterin Ludwig. Der 50-jährige Stendaler gab an, dass er von der Fahrt nichts mehr wisse. Da das Auto aber vor seiner Tür stand, müsse er wohl damit gefahren sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.