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Urteil Betrüger flüchtet vor Prozess ins Ausland

Ein gerichtsbekannter Stendaler hat sich kurz vor seinem Prozess ins Ausland abgesetzt.

Von Wolfgang Biermann 11.04.2019, 10:07

Stendal l Dreister geht‘s wohl kaum: Angesichts eines Prozesses wegen mehrfachen Betruges – die Ladung war schon 14 Tage zuvor im Briefkasten – hat ein gerichtsbekannter Stendaler kurzfristig eine Reise ins Ausland gebucht. Und sie auch angetreten, wie seine allein gekommene Verteidigerin beim Termin im Amtsgericht angab.

Geholfen hat es ihm nicht. Denn statt eines vom Strafrichter gesprochenen mündlichen Urteils, das möglicherweise günstiger für ihn ausgefallen wäre, wird der Delinquent bei seiner Rückkehr aus dem Urlaub einen schriftlichen Strafbefehl mit einer satten Geldstrafe im Postkasten vorfinden. Der Staatsanwalt beantragte beim Gericht gegen den nicht Erschienenen wegen dreifachen Betruges unter Einbeziehung einer Vorstrafe den Erlass einer Gesamtgeldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 30 Euro. Das ergibt die stolze Summe von 8400 Euro.

Dazu muss er noch sogenannten Wertersatz an die Staatskasse für den Gewinn aus seinen Betrügereien zahlen: 1450 Euro. Das macht insgesamt fast 10000 Euro. Das über das Ausbleiben des Angeklagten nicht eben erfreute Gericht signalisierte, dass es den Strafbefehl noch am selben Tag erlassen und auf den Postweg bringen werde. „Das ist einfach unverschämt“, kommentierte Richter Rainer Mählenhof das Nichterscheinen des Angeklagten zum Prozess.

Die Ladung dazu ist dem Säumigen am 21. März zugegangen. Am 5. April hatte er die Auslandsreise für über 600 Euro gebucht und diese am 7. April angetreten, wurde aus den Buchungsunterlagen verlesen. Was dem Angeklagten zur Last gelegt wurde, ist nicht im Einzelnen erörtert worden. Zum einen war die Rede davon, dass er das Stendaler Jobcenter um gut 1500 Euro betrogen hat. Dafür hatte er per Strafbefehl im Herbst vorigen Jahres eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro (4500 Euro) kassiert.

Die war als sogenannte höchste Einsatzstrafe mit in den aktuellen Strafbefehl eingeflossen. In drei neuen Anklagen wurde ihm zur Last gelegt, im Internet Handys zum Kauf angeboten, aber nicht geliefert zu haben. Darunter eines im Wert von 1000 Euro. Die Kaufwilligen hatten gezahlt, der Angeklagte aber nicht geliefert, weil er die Handys gar nicht besaß. Gelernt hat er aus seinen Vorverurteilungen – sein Strafregister zählt bislang 13 Einträge, die Mehrzahl wegen Betruges und Urkundenfälschung – offensichtlich nichts.

Mit der pünktlichen Ratenzahlung seiner Geldstrafen hat er ebenfalls so seine Probleme. Da sind diverse Entschuldigungen von ihm vorgebracht worden, wie zum Beispiel die vorläufig letzte, dass er seine Bank gewechselt hätte und es daher zu Komplikationen in der Zahlungsabwicklung gekommen sei.