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Urteil Geldstrafe für Spendenklau

Dass er es Pfand-Bons abgesehen hatte, die für einen guten Zweck bestimmt waren, wurde einem Stendaler zum Verhängnis.

Von Wolfgang Biermann 06.02.2020, 13:00

Stendal l Am Ende des zweiten Prozesstages hat das Amtsgericht in dieser Woche einen 22 Jahre alten gerichtsbekannten Stendaler wegen Diebstahls von zum Spenden für wohltätige Zwecke bestimmte Leergut-Pfand-Bons aus einem Einkaufsmarkt und wegen zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Gebrauch von nicht pflichtversicherten Fahrzeugen zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt.

Den Diebstahl des Behälters, in dem sich die Spendenbons, direkt neben dem Leergutautomaten befanden, hatte der Angeklagte schon beim Prozessauftakt zugegeben. Gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten und verurteilten Mittätern hat er demnach die nicht sonderlich gesicherte Box mit den Pfandbons am 14. Juni 2018 in der Moltkestraße gestohlen.

In einer anderen Filiale der Supermarktkette wollte das Diebestrio die Bons einlösen. Doch in der Bahnhofstraße rückte das Verkaufspersonal kein Geld heraus, weil Leergutbons nur im ausgebenden Geschäft angenommen werden. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis bestritt der Angeklagte. Zeugen hatten angegeben, beobachtet zu haben, dass der 22-Jährige, der noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war, am 4. und 6. Dezember 2018 mit einem Dacia Pajero in Stendal-Stadtsee unterwegs gewesen sei.

Die daran angebrachten Kennzeichen, waren zuvor von einem Suzuki Swift gestohlen worden. Er sei weder gefahren, noch hätte er die Kennzeichen daran befestigt. „Meine Ex will mir nur eins reinwürgen“, hatte er zu Verhandlungsbeginn gesagt. Als die angebliche Ex-Freundin am zweiten Prozesstag ihre Beobachtungen vom Dezember 2018 wiederholte, blieb er dabei, dass es sich um einen Komplott gegen ihn handeln müsse.

Darin verwickelt auch seine eigene Schwester. Die von ihm selbst „Ex“ genannte 22-Jährige sei indes gar nicht seine Ex-Freundin. Er hätte lediglich eine Nacht mit ihr verbracht, sei dabei aber „sturzbetrunken“ gewesen. Die 22-Jährige, die nach dem „One-Night-Stand“ seinerzeit wohl mehr von ihm wollte, wie sie einräumte, sagte zu den näheren Umständen ihrer Beobachtungen, dass der Angeklagte seine Eltern in ihrer Nachbarschaft besucht habe.

Sie habe ihn in den Dacia einsteigen und losfahren sehen – zweimal. Ein Freund könne das bestätigten, was der 34-Jährige denn auch tat. Ein 64-Jähriger, offenbar ein guter Bekannter des Angeklagten, gab an, dass der Wagen ohne Kennzeichen bei ihm in der Werkstatt stand und plötzlich verschwunden sei. Der Schlüssel hing an einem Brett, zu dem auch der Angeklagte Zugang hatte. „Ein paar Zufälle zu viel“, hieß es in der Urteilsbegründung. Obgleich angeblich unschuldig, nahm der 22-Jährige das Urteil sofort an.