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Urteil Gericht: Kreistagswahl ist gültig

Der Kreistag Stendal kann weiterarbeiten: Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies die Klage gegen die Gültigkeit der Wahl zurück.

Von Siegfried Denzel 28.08.2020, 09:44

Stendal/Magdeburg l Der Kreistagsvorsitzenden Annegret Schwarz (CDU) fiel am Donnerstag (27. August) ein Stein vom Herzen: „Ich freue mich für den Kreistag, dass die Klage abgewiesen wurde. Jetzt können sich die 48 Mitglieder wieder voll für den Landkreis Stendal einsetzen.“

Bereits seit kurz nach der Wahl im Mai vergangenen Jahres hatte das Damoklesschwert einer Wahlwiederholung über dem Kreisparlament geschwebt: Ein Stendaler Bürger sah zwei wesentliche Mängel in der Wahlvorbereitung und wollte schließlich vom Verwaltungsgericht Magdeburg die Bestätigung für seine Wahlanfechtung haben. Doch in beiden Punkten wiesen die Richter der 9. Kammer nach einer mündlichen Verhandlung die Klage zurück, wie Gerichtssprecher Christoph Zieger am Donnerstag gegenüber der Volksstimme betonte.

Klagepunkt Nummer eins war ein vom Kreistag ausgesprochenes Hausverbot für zwei Einwohner. Dadurch, so die Argumentation des Klägers, habe es jener Kreistagssitzung, bei der es entscheidend um die Vorbereitung der Wahl gegangen ist, an der vorgeschriebenen Öffentlichkeit gefehlt. Dem widersprachen die Richter: „Die Öffentlichkeit ist nicht dadurch verletzt worden, dass jemand wegen eines Hausverbotes nicht daran teilnehmen konnte“, gab Sprecher Zieger den Tenor des Urteils wieder.

Auch mit dem zweiten Argument konnte der klagende Stendaler die Richter nicht überzeugen: Er hielt nämlich die Bezeichnungen der beiden Wählervereinigungen „Pro Altmark“ und „Landwirte für die Region“ für zu unspezifisch – es habe Verwechslungsgefahr mit Gruppierungen in anderen Regionen gegeben.

Nein, widersprach das Verwaltungsgericht auch hier: „Die Konkretisierung war hinreichend mit Bezug auf das Wahlgebiet“, so Gerichtssprecher Zieger. Mit anderen Worten: Wähler, die ihr Kreuz hinter Kandidaten von „Pro Altmark“ oder „Landwirte für die Region“ machten, hätten gewusst, dass diese im Landkreis Stendal antreten.

Bei der Wahl im Mai 2019 hat „Pro Altmark“ acht Mandate errungen. Die „Landwirte für die Region“ sind mit zwei Abgeordneten im Kreisparlament vertreten.

Für Stendals Landrat Patrick Puhlmann (SPD) ist sowohl die gestrige Gerichtsverhandlung an sich als auch das Urteil „sehr wichtig“ gewesen, wie er gegenüber der Volkstimme betonte: Nach der richterlichen Überprüfung der Kritikpunkte „haben wir jetzt Rechtssicherheit für die Arbeit des Kreistages“.

Jedoch: Rechtskräftig ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch nicht. Sobald das Gericht seine schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt hat, könne der Kläger innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel einlegen, sagte Sprecher Zieger. Dann müsste bei Zulassung einer Berufung das übergeordnete Oberverwaltungsgericht Magdeburg über die Gültigkeit der Stendaler Kreistagswahl entscheiden.