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Urteil Parkplatzstreit: Daumenkuppe abgebissen

Um eine abgebissene Daumenkuppe ging es am Stendaler Amtsgericht.

Von Wolfgang Biermann 26.11.2019, 07:00

Stendal l Um eine beim Streit ums Parken abgebissene Daumenkuppe ging es jüngst vor dem Amtsgericht Stendal. Ein 44-jähriger Berliner fühlte sich am 8. Januar 2019  um 12.05 Uhr im nördlichen Teil der Breiten Straße in Stendal derart bedrängt, dass es erst zu einer üblen Schimpftirade und dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Stendaler kam. Der 57-Jährige verlor dabei das obere Glied seines rechten Daumens, das wohl wieder angenäht werden konnte, aber weiterer Behandlung bedarf.

Am Ende eines emotionsgeladenen Prozesses wurde der Berliner wegen Körperverletzung und Beleidigung zu sechs Monaten und einer Woche Gefängnis verurteilt, die Strafe aber für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu muss er 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen. „Da muss man ein Zeichen setzen; wir sind doch hier nicht im wilden Westen“, begründete Richterin Petra Ludwig das für einen Ersttäter ungewöhnlich harte Urteil.

Derartigem Handeln „müsse ein Riegel vorgeschoben werden“, schließlich habe der Geschädigte „schwerste Verletzungen“ erlitten. Und die seien „nicht aus Versehen passiert.“ Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Ludwig sieht den Angeklagten „überführt durch die Aussage des Opfers“. Die Aggressionen seien allein vom Angeklagten ausgegangen.

Seine Version und die des Opfers wichen stark voneinander ab. Der Angeklagte sah sich selbst eher in der Rolle des Opfers als in der des Täters. Demnach hätte ihn das spätere Opfer zunächst zugeparkt, dann verbal provoziert und beim späteren Aufeinandertreffen von hinten angefallen. Das Wortgefecht gestand er ein. Nicht ausschließen könne er, den Kontrahenten „Arschloch“ und „Wichser“ genannt zu haben. Von ihm ausgehende Attacken bestritt er jedoch vehement.

Womöglich hätte ihm der Stendaler den Daumen in den Mund gesteckt. Und diesen selbst rausgerissen, wobei es dabei zu einem Abriss eines Daumenteils gekommen sein könne. Doch dieser Version widersprachen sowohl das Opfer als auch mehrere Zeuginnen und Ersthelfer – auch wenn die Aussagen in Details voneinander abwichen. So hatte kein Zeuge den Biss direkt gesehen.

Das Opfer gab an, den Angeklagten weder zugeparkt noch attackiert zu haben, noch habe er seinen Daumen in dessen Mund gesteckt. Sein Anwalt, der sich der Forderung der Staatsanwaltschaft anschloss, sprach von einer „Allerweltsgeschichte, die eskaliert“ sei.

Der Verteidiger forderte Freispruch. Sein Mandant habe quasi in Notwehr gehandelt. Er kündigte noch im Saal gegenüber dem Opferanwalt Berufung gegen das Urteil an.