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Verurteilt Sohn baut mit Muttis Auto Unfall

Weil er einen UInfall verursacht und den Unfallort dann verlassen hat, muss ein 27-jähriger Tangerhütter 1500 Euro zahlen.

Von Wolfgang Biermann 13.01.2021, 07:00

Stendal l . Da hatte aber einer mächtig Angst vor seiner Mutter. Offenbar mehr als vor der Polizei. Die fahndete nämlich nach einem 27-jährigen aus der Einheitsgemeinde Tangerhütte, weil er am Abend des 18. April gegen 20.30 Uhr mit Muttis Auto einen Unfall gebaut, es dabei demoliert und ein anderes Auto geschrottet hatte und sodann vom Unfallort geflüchtet war.

Seine Flucht vom Unfallort kostete den zuvor rechtlich unbescholtenen Angeklagten am Amtsgericht Stendal letztlich 1500 Euro Strafe. Dazu verhängte der Strafrichter ein Fahrverbot von noch drei Monaten. Der 27-Jährige akzeptierte das Urteil im Gerichtssaal sofort, die Staatsanwaltschaft ließ eine Berufung hingegen offen.

Die Behörde hatte im August einen Strafbefehl mit Geldstrafe beantragt und dazu den Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperre für die mögliche Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von insgesamt acht Monaten. Den Strafbefehl hatte das Amtsgericht wie beantragt im August erlassen. Dagegen hatte der 27-Jährige Einspruch eingelegt, so dass es doch zum Prozess kam.

Er hatte seinen Einspruch aber auf das Strafmaß beschränkt. Sein Mandant wolle statt des Fahrerlaubnisentzugs mit Sperre ein Fahrverbot, begründete sein Anwalt den Einspruch.

Damit konnte sich der Staatsanwalt aber nicht anfreunden. Schließlich sei erheblicher Schaden an dem Auto entstanden, das der Angeklagte angefahren hatte. Die Schadenssumme hörte sich mit 1600 Euro nicht sonderlich hoch an. Es handelte sich dabei allerdings um ein schon etwas betagtes, aber vor dem Unfall brav seine Dienste tuendes Gefährt.

Ein Gutachten hatte den Restwert des „Schrottautos“ mit 1600 Euro beziffert. Nun müsse sich der Besitzer einen anderen Wagen kaufen. Und den bekäme er wohl kaum für 1600 Euro, forderte der Staatsanwalt weiter Fahrerlaubnisentzug. Zumal die bei 1500 Euro befindliche Grenze zum „bedeutenden Schaden“ überschritten wurde.

Der Schaden sei inzwischen von der Versicherung reguliert worden, sagte der Verteidiger. Das Auto der Mutter habe sein Mandant auf eigene Kosten reparieren lassen. Und: Bevor die von einem Zeugen alarmierte Polizei ihn schnappen konnte, habe er sich noch am Unfallabend selbst gestellt.

All das konnte den Staats- anwalt nicht überzeugen. Er forderte weiterhin Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis mit „noch“ sechs Monaten Sperre – „wegen charakterlicher Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Der Verteidiger blieb bei Geldstrafe und Fahrverbot. Und hatte Erfolg damit. Sollte die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung gehen, bekommt der 27-Jährige seinen im September eingezogenen Führerschein schon bald zurück.