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Verurteilt Wie Alkohol eine Existenz vernichtet

Ein 63-jähriger Stendaler steht vor Gericht, weil er betrunken mit dem Rad gefahren ist - nicht zum ersten Mal.

Von Wolfgang Biermann 23.12.2020, 01:00

Stendal l Dass Alkoholsucht einsam macht und zudem Straftaten begünstigt, wurde unlängst einmal mehr am Amtsgericht deutlich.

Ein 63-jähriger Stendaler, hochgebildet, zu DDR-Zeiten in Arbeit stehend und – im positiven Sinne – gut vernetzt, auch familiär, ist wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt worden.

Am 18. Mai dieses Jahres war er um 18.47 Uhr von Polizeibeamten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit in Stendal, in der Tangermünder Straße kontrolliert worden. Aufgefallen war der Streife, dass er den Radweg in Schlangenlinien befuhr. Mit einem Atemalkoholtest zeigte er sich einverstanden.

Der ergab einen Atemalkoholwert von 2,28 Promille. Dieser Wert zog natürlich eine Blutentnahme nach sich, weil Radfahrer ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig gelten und dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Die um 19.35 Uhr durchgeführte Blutprobe ergab keinen wesentlich anderen Wert als schon mit dem Atemalkoholmessgerät festgestellt. Der Blutalkoholwert betrug 2,26 Promille.

„Ja, ich habe ein Alkoholproblem“, sagte der Angeklagte sofort nach Verlesen der Anklage. Mit der Wende sei er arbeitslos geworden, hätte eine Firma gegründet, die aber pleite ging und ihm einen riesen Schuldenberg bescherte. Auch familiär sei alles den Bach runtergegangen. Er hätte „viele Freunde“ verloren, seine Frau hätte sich von ihm scheiden lassen, zu seinen drei Kindern bestehe kein Kontakt. Schließlich geriet er auf die schiefe Bahn und kam mit dem Gesetz in Konflikt.

Vor etwa 20 Jahren wurde er seine Fahrerlaubnis los, trank aber weiter. Mehrfach hätte er schon Therapien gemacht, aber jedes Mal sei er wieder wieder rückfällig geworden, gab der 63-jährige Stendaler vor Gericht resigniert an. Nach seinem letzten Entzug in einer Einrichtung im Jerichower Land hätte er ein dreiviertel Jahr durchgehalten. Dann sei wieder ein Absturz erfolgt. Er lebt von Hartz IV. Täglich benötige er seine Dosis Bier und Schnaps.

Am 18. Mai hätte er eine „große Flasche Schnaps und drei Bier“ intus gehabt, als ihn die Polizeistreife aufgriff. „Da war ich im Garten.“ 2015 war er letztmalig straffällig geworden – wegen Trunkenheit im Verkehr (auch mit dem Fahrrad) und Körperverletzung. Reue und Geständnis sprachen für ihn, seine meist einschlägigen Vorstrafen und der hohe Blutalkoholwert gegen ihn. Und so forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à zehn Euro (400 Euro). Das Gericht folgte dem Antrag. „Ich habe Mist gebaut und muss es ausbaden“, zeigte er sich einsichtig. „Setzen Sie doch mal Ihren Kopf ein“, gab Richter Rainer Mählenhoff dem Angeklagten mit auf den Weg.