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Vogelgrippe Geflügelpest im Kreis Stendal im Anflug

Wie sich der Landkreis Stendal auf einen Ausbruch der Vogelgrippe vorbereitet.

Von Antonius Wollmann 18.12.2020, 18:16

Stendal l Die Kreisverwaltung wird in Kürze eine Stallpflicht für Nutzgeflügel erlassen. Dies teilte die Pressestelle auf Anfrage der Volksstimme mit. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am 27. Dezember im Amtsblatt veröffentlicht. Die Behörde reagiert damit auf die Ausbreitung der Geflügelpest, auch unter dem Namen Vogelgrippe bekannt, in Norddeutschland. Der Erreger der Krankheit war dort bereits bei Wildvögeln festgestellt worden und auf Haustierbesttände übergesprungen. Immense wirtschaftliche Schäden sind die Folge. Auch der Landkreis Havelland in Brandenburg meldete unlängst einen ersten Fall. Dort hatte sich eine Graugans infiziert.

Laut Angela Vogel schätzen die zuständigen Behörden die Wahrscheinlichkeit, dass sich zuerst Wildvögel mit der Krankheit anstecken und der Erreger auf Hausgeflügel überspringt als hoch ein. Die Viren verbreiten sich über Tröpfcheninfektion oder über die Ausscheidung im Kot infizierter Vögel.

Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, müssen Geflügelhalter dafür sorgen, dass sich ihre Tiere nicht mehr im Freien aufhalten. Die Regelung gelte unabhängig von der Größe der Bestände, so Angela Vogel. Auch einen Unterschied zwischen privaten und kommerziellen Haltern wird es nicht geben. Der Landkreis folgt damit einer Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts., wonach der Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel unbedingt verhindert werden soll.

Auch erste Szenarien für den Ausbruch der Geflügelpest in der Region sind bereits entworfen. Diese richten sich an der Geflügelpestverordnung des Landes. „Sie beinhalten je nachdem, ob ein Ausbruch bei einem Wildtier oder in einem Bestand festgestellt wird, unterschiedliche Maßnahmen“, erklärt Angela Vogel. Denkbar sei die Einrichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten bis zu Sperrungen von Beständen.

Auch Untersuchungen und Tötungen von Tieren in den Tieren kämen dabei in Betracht. Daher sei es aus Gründen der Nachverfolgung äußerst wichtig, dass alle Geflügelhalter ihrer Pflicht zur Meldung als Tierhalter im Veterinäramt nachkommen, merkt die Mitarbeiterin der Pressestelle an. Dazu gehöre auch, unbedingt die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Der Altmarkkreis Salzwedel hatte bereits zu Beginn dieser Woche eine Stallpflicht angeordnet. Der Landkreis Jerichower Land ebenfalls.