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Vor Gericht 24.000 Euro Vorsteuern nicht gezahlt

Weil sie 24.000 Euro Vorsteuern nicht gezahlt hat, muss sich eine Frau aus dem Elb-Havel-WInkel vor Gericht verantworten.

Von Wolfgang Biermann 29.06.2019, 13:00

Stendal l Eine im Elb-Havel-Winkel lebende, Anfang 60-jährige Frau sollte sich unlängst wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor dem Amtsgericht in Stendal verantworten. 750 Euro Geldstrafe muss sie letztlich dafür zahlen.

Das ist genau die Strafe, zu der sie per schriftlichem Strafbefehl schon im Vorjahr verurteilt worden war. Dagegen hatte sie jedoch Einspruch eingelegt, so dass verhandelt werden musste.

Der Hergang des Verfahrens war etwas kompliziert. Zu einem Prozess kam es schließlich doch nicht, weil die Angeklagte in Abstimmung mit ihrem Verteidiger nach einem sogenannten Rechtsgespräch ihren Einspruch zurückzog. Worum ging es.

 

Vereinfacht dargestellt hatte die Geschäftsführerin einer GmbH insgesamt fast 24.000 Euro an Vorsteuer beim Finanzamt nicht fristgerecht angemeldet und auch nicht gezahlt. Wobei nicht klar war, ob hinter den Kulissen nicht etwa ein anderer die Geschicke der inzwischen insolventen Firma lenkte. Das spielte im Verfahren aber keine Rolle, die Angeklagte war nun mal die Geschäftsführerin.

Ihre Firma betrieb landesweit Pachttoiletten in Kaufhäusern, Super- und Baumärkten. Durch Mindestlohnzahlungen und durch von den Verpächtern gesetzte Vorgaben sei die Firma in Schieflage geraten und schließlich zahlungsunfähig geworden, hieß es.

So gab es etliche Kündigungen seitens der Auftraggeber. Die ersetzten die Firma der Angeklagten durch andere, bundesweit aus Raststätten bekannte Toilettenbenutzungsmodelle, bei denen es Verzehrgutscheine gibt. Die Angeklagte musste Insolvenz anmelden, sie konnte die Forderungen des Finanzamtes und der Gläubiger nicht mehr bedienen.

Es kam zum Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Gegen Ableistung von 540 Stunden gemeinnützige Arbeit war das Verfahren gegen die Angeklagte eingestellt worden. Davon verrichtete sie krankheitsbedingt aber nur 20 Stunden. Die Arbeitsstunden wurden in eine 900 Euro Geldauflage umgewandelt. Die Angeklagte zahlte aber nicht, so dass im Oktober vorigen Jahres das Amtsgericht die Verfahrenseinstellung widerrief und per schriftlichem Strafbefehl 750 Euro Geldstrafe verhängte.

Die Strafe würde seine Mandantin auch zahlen wollen, gab ihr Verteidiger an, aber nur in ganz kleinen Raten. Infolge der Insolvenz hätte sie ihr Haus verloren, sei dauerhaft krank und ohne Einkünfte.

Ratenzahlung sei kein Problem, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Sie müsse nur formgerecht beantragt werden. Das hätte die Angeklagte auch schon im Vorfeld des Prozesses machen können, war zu erfahren. Die als Zeugen geladenen Finanzbeamten konnten ohne Aussage das Gericht wieder verlassen.