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Vor Gericht 38-Jähriger attackiert Freundin

Zu einer Bewährungsstrafe unter Androhung von sechs Monaten Haft wurde ein Bisamrker verurteilt, der seine Freundin brutal attackiert hatte.

Von Wolfgang Biermann 14.01.2020, 09:00

Stendal l Um körperliche Gewalt in einer Beziehung, also sogenannte häusliche Gewalt, ging es unlängst am Amtsgericht. Einem 38-Jährigen, der zur Tatzeit in einem Ortsteil der Einheitsgemeinde Bismark zusammen mit einer Frau, dem späteren Opfer, lebte, wurde gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Am Ende wurde er zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, die Richterin Petra Ludwig zur Bewährung aussetzte. Dazu muss der jetzt im hessischen Bad Hersfeld lebende Angeklagte auf Weisung eines Bewährungshelfers 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Allerdings wird das Urteil dem 38-Jährigen außergerichtlich schriftlich per Strafbefehl zugehen. Denn, im Gegensatz zu seiner damaligen Freundin, zog er es vor, nicht zu seinem Prozess nach Stendal zu kommen. Und so beantragte der Staatsanwalt den Erlass des vorgenannten Strafbe- fehls.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat sich der Angeklagte einer gefährlichen Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ schuldig gemacht. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an. Einzige Schwierigkeit dabei: Der Angeklagte benötigt als Voraussetzung zur Verhängung einer Freiheitsstrafe per Strafbefehl einen Verteidiger. Richterin Ludwig bestellte daher umgehend einen hiesigen Anwalt als Pflichtverteidiger. Legt dieser namens des Angeklagten keinen Einspruch ein, wird die Bewährungsstrafe sogleich rechtskräftig.

Im Falle eines Einspruchs wird erneut vor dem Amtsgericht verhandelt. Sollte der 38-Jährige dann wieder nicht erscheinen, wird der Einspruch zurückgewiesen und die Strafe werde sodann rechtskräftig, war vom Staatsanwalt zu erfahren.

Zum Tatvorwurf: Zunächst soll es am 8. Juni vorigen Jahres zwischen der damaligen Freundin und dem Angeklagten in dessen Wohnung eine verbale Auseinandersetzung gegeben haben. Um zu verhindern, dass seine Freundin die Wohnung verlässt, soll er diese so heftig gestoßen haben, dass sie gegen eine Metallstange im Bett fiel. Die Freundin wehrte sich und trat den Angeklagten mehrfach mit den Füßen auf die Oberschenkel. Die Anklage wirft dem 38-Jährigen vor, sie daraufhin am Knöchel aus dem Bett gezerrt zu haben, wobei sie auf den Boden fiel.

Sodann soll er sie in den „Schwitzkasten“ genommen haben, so dass sie längere Zeit keine Luft mehr bekam. Mit Bissen unter anderem in den Arm und ins Ohr ihres Peinigers versuchte sie sich zu befreien. Das gelang ihr aber nicht. Erst nach eindringlichem und wiederholtem Flehen soll der Angeklagte von ihr abgelassen haben. Die Frau trug unter anderem Hämatome im Gesäßbereich davon und erlitt gemäß Anklage „akute Luftnot“ und „nicht unerhebliche Schmerzen.“