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Gericht Drogen und Waffen in Gartenlaube

Ein 33-Jähriger Tangerhütter wird des bewaffneten Drogenhandels beschuldigt. Dafür muss er sich jetzt vor Gericht verantworten.

Von Wolfgang Biermann 23.07.2019, 13:59

Stendal l Am Dienstag war Prozessauftakt am Landgericht Stendal für einen 33-Jährigen aus Tangerhütte, der eines Verbrechens beschuldigt wird. Die Anklage legt dem gerichtsbekannten Familienvater bewaffneten Drogenhandel zur Last. Im dritten Anlauf soll es nun gelingen, den Prozess auch zu Ende zu bringen, nachdem bereits zwei Anläufe – im Juni 2018 und im Februar 2019– aus unterschiedlichen Gründen gescheitert waren.

Weil eine Unterbringung des möglicherweise drogenabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzug) in Betracht komme und daher eine gerichtspsychiatrische Begutachtung vonnöten sei, platzte am 5. Juni vorigen Jahres der erste Prozess. Zum zweiten Anlauf kam es infolge der Erkrankung einer Richterin am 5. Februar erst gar nicht.

Wie schon im Vorjahr berichtet, wird der am Freitag 34 Jahre alt werdende Angeklagte beschuldigt, mit Drogen „in nichtgeringer Menge“ gedealt zu haben. Bei einer Durchsuchung nach Hinweisen eines Zeugen hatte die Polizei in seiner Gartenlaube am Abend des 27. Januar vorigen Jahres rund 80 Gramm Cannabis, etwa 50 Gramm Amphetamin und fünf Gramm Kokain entdeckt.

Dazu kamen eine täuschend echt aussehende Schreckschusspistole mit aufgebohrtem Lauf der Marke Walther PP sowie zwei Platzpatronen – eine im Lauf und eine im Magazin. Außerdem fand die Polizei ein umgebautes Luftgewehr mit Zielfernrohr und eine Softairpistole. In seiner Geldbörse hatte der von Hartz IV lebende Angeklagte 425 Euro, laut Anklage aus Drogenverkäufen.

Das bestritt der noch 33-Jährige gestern. Das Geld stamme aus dem Verkauf eines Quad. Dummerweise weist der vorgelegte Kaufvertrag aber einen Kaufzeitpunkt nach Auffinden der Geldsumme durch die Polizei aus. Zu den in einem Rucksack in der Laube gefundenen Drogen gibt er an, dass er die von unbekannten Dealern am Bahnhof in Magdeburg erworben und „fast vergessen“ hätte.

Zu seinem Drogenkonsum machte er widersprüchliche Angaben, mal konsumiert er unregelmäßig, mal wöchentlich und mal täglich. Von 1300 Euro monatlichem Familieneinkommen gebe er etwa 400 Euro für Drogen aus.

Neben dem laut Gerichtssprecher im Regelfall mit fünf Jahren Mindeststrafe bedrohten bewaffneten Drogenhandel, wird der Tangerhütter noch weiterer Straftaten beschuldigt. Am 13. August und am 11. Oktober vorigen Jahres sowie am 20. Januar dieses Jahres soll er – ohne je eine Fahrerlaubnis besessen zu haben – mit teils unversicherten Pkw unterwegs gewesen sein, am 13. August mit einem Drogencocktail im Blut. Diese Fahrt räumt er ein, die anderen nicht. Am 31. Juli wird das Urteil erwartet.