1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Rentner räumt Unfall-Vorwurf ein

Vor Gericht Rentner räumt Unfall-Vorwurf ein

Reumütig zeigte sich ein Rentner im Stendaler Gericht: Er hatte durch ein Wendemanöver auf der B189 einen Unfall verursacht.

Von Wolfgang Biermann 03.01.2020, 23:01

Stendal l Weil er als Pkw-Fahrer auf der B189 einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen und dadurch einen Verkehrsunfall herbeigeführt haben soll, bei dem ein Kradfahrer verletzt wurde und außerdem Sachschaden an dessen Zweirad entstand, stand ein bislang unbescholtener Rentner in dieser Woche vor dem Amtsgericht in Stendal. Gegen Zahlung von 500 Euro an „Kinder in Not e.V.“ wurde sein Verfahren schließlich eingestellt.

Den Tatvorwurf hatte der aus einem Stendaler Ortsteil stammende Angeklagte sofort eingeräumt. „Entschuldigung, es tut mir leid“, sagte er zunächst auf die Frage von Richterin Petra Ludwig nach dem Unfallhergang.

Demnach sei er mit seinem Auto auf der Bundesstraße 189 Richtung Osterburg unterwegs gewesen. Fahrtziel war Borstel. Er hätte aber nicht erst an der Einmündung der Ortsverbindungsstraße auf die B189 abfahren wollen, sondern bereits in Höhe des Tierheims nach links in den Eichstedter Weg, direkt ins Dorf. Doch hätte er die Einfahrt um wenige Meter verpasst. Er will angehalten und den Wagen „in Schrittgeschwindigkeit zurückgesetzt“ haben.

Bevor er dann nach links in den Eichstedter Weg nach Borstel abgebogen sei, hätte er „natürlich“ geschaut, ob ihm ein Fahrzeug entgegenkomme, wobei gute Sichtverhältnisse geherrscht hätten. Genau im Wendemoment sei ein Motorrad von vorne aufgetaucht, und es sei zur seitlichen Kollision gekommen. Ein Koffer am Motorrad sei abgerissen und weggeschleudert worden. Das Krad sei umgekippt und der Fahrer zu Fall gekommen.

Auf die Frage von Richterin Ludwig nach Schmerzensgeld für den beim Unfall verletzten Kradfahrer antwortete der Endsiebziger, dass es bislang keine Forderungen an ihn gegeben habe. Er gehe davon aus, dass seine Haftpflichtversicherung alles bezahlt habe. Sein Verteidiger bestärkte ihn in der Annahme. Außerdem hätte er sich vor der Verhandlung auf dem Flur mit dem als Zeugen geladenen Kradfahrer unterhalten. Dieser hätte sich gewundert, dass es überhaupt zum Prozess gekommen ist.

„Weil Sie sich im Ermittlungsverfahren etwas uneinsichtig gezeigt haben“, begründete Richterin Ludwig die Verhandlung. Gegenüber der Polizei habe er vorgebracht, dass der Kradfahrer womöglich viel zu schnell unterwegs gewesen sei. Doch davon war im Prozess keine Rede mehr. „Ich werfe persönlich gerne einen Blick auf über 70-Jährige bei derartigen Anklagevorwürfen, um Zweifel an der Fahrtüchtigkeit auszuräumen“, so Ludwig. Die habe sie hier aber nicht. „Der Angeklagte macht einen fitten Eindruck“, bestätigte die Staatsanwältin. Neben der vereinbarten Zahlung der 500 Euro gab es keine weiteren Sanktionen wie Fahrverbot oder Punkte.