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Wohngebiet "Sonnenblick" darf gebaut werden

Trotz des laufenden Gerichtsverfahrens über den Grundstücksverkauf können die Investoren eines Baugebietes in Stendal weiter planen.

Von Donald Lyko 11.12.2020, 08:00

Stendal l Auch wenn es erneut den Antrag gegeben hatte, die Tagesordnungspunkte zum Baugebiet „Zum Sonnenblick“ in Stendals Norden von der Tagesordnung zu nehmen, wurde dieses Mal im Rat darüber abgestimmt. Zuvor hatte Peter Ludwig (SPD) noch einmal versucht, den Ratsbeschluss so lange zurückstellen zu lassen, bis eine Entscheidung des Gerichtes über den Grundstücksverkauf vorliegt und die zivilrechtlichen Fragen geklärt sind. Dafür fand er keine Mehrheit, die gab es aber für die Beschlüsse zum Bebauungsgebiet. Sie ermöglichen es der PUI GbR als Investor, mit ihrem Wohngebiet-Vorhaben fortzufahren. Unter anderem wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan beschlossen und direkt davor der dafür notwendige Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Investor.

„Ich weiß nicht, wie lange wir noch warten wollen“, sagte Oberbürgermeister Klaus Schmotz, auch mit Blick auf die mehrfach verschobene Gerichtsverhandlung, die nun für März kommenden Jahres vorgesehen ist. Die Firma Sewe hat Klage eingereicht, weil ihrer Ansicht nach das Grundstück unter Wert verkauft worden sei.

„Meiner Auffassung nach hat die Stadt damals völlig korrekt das Grundstück verkauft“, so der OB, der Investor sei als Käufer im Grundbuch vermerkt. Schmotz: „Ich sehe es für richtig an, die Sache zu Ende zu bringen. So oder so.“

Fürsprecher war auch Rico Goroncy. Er knüpfte an einen der vorhergehenden Tagesordungspunkte an, in dem lange über die Notwendig debattiert worden war, ob es in Süd Baugrundstücke geben soll. Dem habe der Stadtrat zugestimmt, „und jetzt treten wir Investoren in den Allerwertesten“, kommentierte er die unterschiedlichen Blickweisen auf dasselbe Ziel: Gebiete zur Wohnbebauung zu erschließen.

Die Entscheidung des Stadtrates erleichtert hat eine Erklärung zur Haftungsfreistellung, mit der die Investoren auf Schadensersatzansprüche verzichten. In den Monaten zuvor war dies oft ein Argument von Stadträten gewesen, vor weiteren Entscheidungen das Gerichtsverfahren abzuwarten.

Die PUI GbR hatte für gut 100.000 Euro das Grundstück in Nord von der Stadt erworben. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Kauf rechtskräftig und der Kaufvertrag nicht zu beanstanden ist, „bleibt es beim vereinbarten Kaufpreis“, erklärte Stadtsprecher Armin Fischbach auf Nachfrage. Entscheidet das Gericht anders und das Grundstück wird erneut veräußert, „kann die Hansestadt Stendal durchaus einen anderen Kaufpreis erhalten“.

Wertsteigerungen des Grundstückes, die nicht auf Investitionen der PUI GbR beruhen oder über diese hinausgingen, stünden somit der Hansestadt Stendal zu. Aber: „Die PUI GbR hat nur auf solche Ansprüche nicht verzichtet, die auf ihren Aufwendungen beruhen, den Wert des Grundstückes dauerhaft erhöht haben und dazu führen, dass die Stadt einen höheren Kaufpreis erzielen könnte“, so Fischbach. Bei der Erklärung des Investors vom 25. November 2020 handele es sich laut Rechtsamt um einen Verzicht, also um einen Erlass möglicherweise bestehender Forderungen, sie begründet keinen Anspruch.