21-Jähriger wegen schwunghaften Drogenhandels in Stendal zu vier Jahren Haft verurteilt "Wollte mein Lehrlingsgeld aufbessern"
Vier Jahre Haft für einen Drogendealer: Der 21-jährige Magdeburger hat in Stendal 2009 und 2010 en gros mit Haschisch und Amphetaminen gehandelt.
Stendal l Das Landgericht Stendal hat einen 21-jährigen Magdeburger wegen "unerlaubten Handels mit Drogen" in 23 Fällen, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt und unter Einbeziehung eines früheren Urteils, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen rechtskräftig verurteilten Dealer in Stendal von Mitte 2009 bis Ende 2010 mit insgesamt 22 Kilogramm Rauschgift - 18 Kilogramm Cannabis/Haschisch und vier Kilogramm Amphetamine (chemische Droge) - beliefert hat. Die Drogen haben einen Wert von etwa 34000 Euro, wobei der Kilopreis von Cannabis bei 1300 bis 1400 Euro und der für Amphetamine bei 1500 Euro lag.
Der laut Urteil "unwesentlich vorbestrafte" 21-Jährige war zur Tatzeit 19 bis 20 Jahre alt und gilt rechtlich als Heranwachsender, für den Jugendrecht angewendet wurde. Gegen den geständigen Täter führte Richter Galler in der Urteilsbegründung ins Feld, dass dieser mit "Massen von Drogen in einem hohen Organisationsgrad gehandelt" und dabei eine hohe "kriminelle Energie" an den Tag gelegt habe, was sich strafverschärfend ausgewirkt habe. Denn schon im Vorjahr hatte das Landgericht den Angeklagten zu 34 Monaten Jugendstrafe verurteilt, weil er geständig war, in weiteren 24 Fällen insgesamt etwa 35 Kilogramm Drogen im Wert von mindestens 35000 Euro an Kleindealer in Stendal, Tangermünde, Dolle, Lüderitz und Magdeburg verkauft zu haben. Die jetzt verhandelten Taten, waren zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Staatsanwaltschaft und Polizei sammelten ihre Erkenntnisse dazu erst aus Aussagen von Angeklagten und Zeugen in anderen Drogenprozessen.
Die Anklagevorwürfe räumte der 21-Jährige allesamt ein. An Details konnte oder wollte er sich konkret nicht erinnern. Er habe mit dem Drogenhandel sein Lehrlingsgeld aufbessern wollen, hatte er schon im Vorjahr als Motiv angegeben. Dem Drogenhändlerring überhaupt auf die Spur gekommen war die Stendaler Polizei seinerzeit per Telefonüberwachung. Verschlüsselt wurden dabei Treffpunkte, Zeiten und Mengen vereinbart.
Der Abnehmer des Rauschgifts aus einem Ortsteil von Tangermünde, der zurzeit im Maßregelvollzug Bernburg zum Drogenentzug untergebracht ist, untermauerte als Zeuge die Tatvorwürfe. Wobei auch er vorgab, keine konkreten Erinnerungen zu haben. Ebenso ein gesondert verfolgter damaliger Bundeswehrangehöriger, der den Magdeburger mit den Drogen nach Stendal chauffierte. Er bestätigte als Zeuge die Drogenübergaben. Wobei er behauptete, nicht gewusst zu haben, was eigentlich übergeben wurde.
In seinem letzten Wort vor der Urteilsberatung beteuerte der Angeklagte vor dem Gericht, dass er "Fehler gemacht" habe, dafür jetzt geradestehen wolle und in Zukunft straffrei leben wolle.
Das brachte dem 21-Jährigen im Urteilsspruch den Hinweis von Richter Galler ein, dass er "mit Worten schneller als mit Taten" sei. Denn nachdem der Haftbefehl von 2011 außer Vollzug gesetzt worden war, tauchte der Angeklagte unter. Er erschien nicht in der Jugendanstalt zum Strafantritt und folgte auch im Februar nicht der Ladung zum jetzigen Prozess. Er wurde per Haftbefehl gesucht und kam erneut in Haft. Das Gericht verfügte im Urteil noch, dass der Angeklagte 8000 Euro aus dem Gewinn des Drogenverkaufs an die Staatskasse zu zahlen hat.