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Landgericht Zwei weitere Zeugen sollen ran

Das Landgericht Stendal setzte Fortsetzungstermin im Prozess um die Schändung des Robert-Dittmann-Gedenksteines durch NS-Symbole an.

Von Wolfgang Biermann 31.03.2016, 14:20

Stendal l Statt eines Urteils setzte das Landgericht Stendal im Prozess um die Schändung des Robert-Dittmann-Gedenksteines auf dem Stendaler Friedhof durch NS-Symbole im August 2014 einen weiteren Fortsetzungstermin an. Wie berichtet, ist ein 24-jähriger Stendaler, der schon mehrfach mit der Justiz Bekanntschaft gemacht hat, wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Amtsgericht im Vorjahr zu einer Geldstrafe in Höhe von 550 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil geht er per Berufung vor dem Landgericht an.

„Ich war es definitiv nicht“, hatte er zum Prozessauftakt gesagt. Ein ehemaliger Kumpel (18) hatte ihn indes, wie schon vor dem Amtsgericht, als Zeuge der alleinigen Täterschaft bezichtigt. Demnach habe der 24-Jährige das Dittmann-Denkmal wie auch eine Sitzbank und ein Verkehrsschild mit Hakenkreuzen und SS-Runen in leuchtend roter Farbe besprüht. Ein weiterer Kumpel (17) des Angeklagten, der diesen vor dem Stendaler Amtsgericht ebenfalls belastet hatte, sagte hingegen aus, dass der 18-jährige Zeuge die Schmierereien selbst begangen habe. Aus Angst vor diesem hätte er den 24-Jährigen belastet. Jetzt sei der 18-Jährige (in anderer Sache) selbst in Haft, und hätte er keine Angst mehr.

Zwei Zeugen sollten am zweiten Prozesstag in der Vorwoche Licht ins Dunkel bringen. Doch weder der Wachschutzmann, der beim Verschließen der Friedhofstür am Tatabend auf das beschmierte Denkmal aufmerksam geworden war und die städtische Verwaltung informiert hatte, noch der städtische Bauhofleiter, in dessen Zuständigkeit der Friedhof gehört, vermochten dazu Angaben zu machen.

In der Prozessfortsetzung soll nun noch der Polizeibeamte aussagen, der die Tatortfotos von dem verschandelten Gedenkstein sowie von den anderen Schmierereien gefertigt hat. Außerdem erhofft sich die Berufungskammer des Landgerichtes von der Großmutter des Angeklagten Angaben zu der Beziehung ihres Enkels zum 18-jährigen Hauptbelastungszeugen. Während der Kumpel ausgesagt hatte, seinerzeit eng mit dem Angeklagten befreundet gewesen zu sein, hatte der Angeklagte angeben, der 18-Jährige sei nur ein flüchtiger Bekannter. Diese Angabe war aber von der Mutter des 18-Jährigen widerlegt worden. Demnach habe der Angeklagte über Wochen in ihrem Haushalt gelebt, bis sie ihn, wie auch ihren Sohn, rausgeworfen habe.

 

Robert Dittmann war ein Stendaler Kommunist und wurde am 2. Oktober 1908 geboren und starb am 1. Mai 1943 im Konzentrationslager Auschwitz.