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Trampelpfad Ehepaar ärgert sich über Auflage der Stadt

Jana und Jens Braune wollten eine städtische kleine "Lodderecke" ansehnlicher gestalten und müssen sie nun als Gehweg wiederherstellen.

Von Ingo Gutsche 19.07.2019, 20:00

Osterburg l Als Jana und Jens Braune sich 2017 ein Häuschen zulegten, um es zu vermieten, hätten sie nie daran gedacht, dass sie damit so viel Trödel haben werden. Genauer gesagt geht es nicht um die im Reihenhausstil an der August-Bebel-Straße gelegene Wohnung, sondern vielmehr um einen benachbarten Streifen zur Karl-Liebknecht-Straße. Diesen sollen die beiden als Gehweg wiederherstellen, lautet die Forderung aus dem Osterburger Bauamt. Allerdings befindet sich diese äußerste Zone neben ihrem Eigentum im Besitz der Hansestadt Osterburg. Deshalb fragen beide: Warum sollen wir das machen?

Die Stadt Osterburg hingegen sieht sich im Recht. Da der Streifen im Besitz der Kommune ist, „hätten Braunes erst gar nicht dort eingreifen dürfen“, begründet Bauamtsleiter Matthias Köberle die Forderung nach einer Wiederherstellung.

2017 entschlossen sich die Osterburger, eine der vier neuen Wohnungen auf dem einst unbewohnten Areal an der August-Bebel-Straße zu kaufen. Ein paar Monate später, im Mai des Folgejahres, zog ein Senioren-Ehepaar als Mieter ein. Alles lief nach Plan. Bis zum Februar dieses Jahres, als es erste Beschwerden gab. Da beide auch das Umfeld des Hauses sehenswert gestalten wollten, widmeten sie sich auch dem Streifen neben dem Gebäude und entfernten dort den Wildwuchs. „Wir wollten, dass er vernünftig aussieht“, blickt Jens Braune zurück. Schon in diesem Einsatz investierte er mehrere Stunden. Anschließend ließen Braunes als Befestigung grobkörnigen Kies aufbringen. „Das haben wir in Rücksprache mit einer Baufirma getan.“ Aber halt nicht mit der Stadt. „Das gefiel wahrscheinlich einem Rentner aus dem Nachbarblock nicht“, mutmaßt der 46-Jährige. Auf dessen Beschwerde hätte die Hansestadt reagiert, die darauf pochte, dass der Kies verschwindet. Er verschwand also wieder.

Mehrmals hatte Jens Braune Kontakt mit den Verantwortlichen aus dem Bau- und Wirtschaftsförderungsamt, um gemeinsam eine Lösung für den im Eigentum der Hansestadt befindlichen Streifen zur Liebknecht-Straße zu finden. „Ein Osterburger Baubetrieb lieferte dann im Auftrag von Bauamtsleiter Matthias Köberle Sand an, den ich verteilen sollte.“ Auch diese Aufgabe übernahmen Braunes, in der Hoffnung, dass bei dieser Thematik endlich Ruhe einkehre. Diese Lösung schien indes nicht die richtige. Der Streifen mit dem Sand sei zunächst zu schmal angelegt worden, berichtet Jens Braune. Er erhielt immer wieder die Nachricht, diesen Bereich noch näher an sein Grundstück heranzuziehen, ihn also zu vergrößern. „Der Weg muss eine Breite von 1,50 Metern haben, das zeigt eindeutig der dort an einer Stelle befindliche Grenzstein“, sagt Matthias Köberle.

Zudem sei die Maßnahme für die Stadt „nicht fachgerecht vorgenommen“ worden. Braunes sollen demnach wieder in die Außenanlagen investieren, obwohl ihnen dieser Streifen nicht gehört. „Ich kann diese Schreiben nicht nachvollziehen“, ist Jens Braune über dieses Vorgehen der Kommune verärgert. Diese setzte ihm eine Frist bis zum 25. Juli. Bis dahin soll er den „ursprünglichen Zustand des Weges in einer Breite von mindestens 1,50 Metern wieder herstellen“. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass neben der erforderlichen Breite auch der Untergrund ausreichend zu verfestigen sei, um damit die Begehung und Befahrung mit Rollatoren oder Rollstühlen zu gewährleisten.

Jens Braune muss trotz des Ärgernisses ein wenig schmunzeln. „Den ursprünglichen Weg herstellen?“, fragt er sich. Dann müsste er wieder für jede Menge Unkraut sorgen. Weiterhin ist er sich sicher, dass dieser Streifen noch nie einen Gehweg dargestellt hat. Das würden alte Unterlagen und Bilder verdeutlichen. „Das war vielleicht ein Trampelpfad, aber mehr nicht.“ Die Stadt argumentiert mit den Besitzverhältnissen. „Er hätte kein Recht dazu, auf einem fremden Grundstück Maßnahmen zu ergreifen“, betont der Bauamtsleiter, der sagt, dass bereits mehrere Versuche zur Wiederherstellung gescheitert seien. Der Streifen muss so begeh- und befahrbar sein, dass ihn auch mobilitätseingeschränkte Bürger benutzen können. Köberle gab weiterhin zu bedenken, dass höchstwahrscheinlich die dort tätige Baufirma, die das Gelände mit der Praxis und den Wohneinheiten erschloss, in die Pflicht hätte genommen werden können. Aber in dem Fall hätten Braunes die Maßnahme zuerst begonnen.