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Brandschutz In den Ortschaften lauert das Risiko

Der Wanzleber Stadtrat hat die Einsatzszenarien der 13 Ortsfeuerwehren festgeschrieben.

Von Mathias Müller 21.11.2019, 05:00

Wanzleben l In der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde stehen 13 Ortsfeuerwehren bereit, um im Ernstfall Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten und zu schützen. Dabei kann sich die Stadt über einen Mitgliederzuwachs freuen. Von Ende 2017 bis Ende 2018 stieg die Anzahl der Feuerwehrleute in allen Ortswehren von 502 auf 552 Einsatzkräfte.

Nunmehr hat der Wanzleber Stadtrat die zweite Fortschreibung der Risikoanalyse und den daraus resultierenden Brandschutzbedarfsplan beschlossen. „Bis zum Jahr 2009 sah das damalige Brandschutzgesetz vor, dass in jedem Ort eine Feuerwehr entsprechend der damaligen Mindestausrüstungsverordnung vorgehalten werden musste. Die Personal- und Technikausstattung wurde anhand des Status der Feuerwehr vorgeschrieben. Es gab Grundausstattungs-, Stützpunkt und Schwerpunktfeuerwehren“, sagt Kai Pluntke, Amtsleiter für Ordnung und Soziales in der Wanzleber Stadtverwaltung und damit unmittelbar verantwortlich für die Feuerwehren. Mit Änderung der Mindestausrüstungsverordnung im Jahr 2009 habe jede Einheits- und Verbandsgemeinde eine leistungsfähige, den örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehr vorzuhalten.

„Somit muss seit dem die notwendige Ausrüstung wie Fahrzeuge und Geräte sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse ermittelt werden“, verdeutlicht Pluntke. Anhand des Ergebnisses der Risikoanalyse wiederum stelle die Gemeinde den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Eine freiwillige Feuerwehr einer Einheits- und Verbandsgemeinde gelte gemäß Mindestausrüstungsverordnung als leistungsfähig, wenn die laut Risikoanalyse notwendige Ausrüstung einsatzbereit vorgehalten werde und die notwendigen Funktionen jederzeit besetzt werden können.

Die erste Risikoanalyse der Stadt Wanzleben-Börde wurde durch den Hohendodeleber Kameraden Sven Drebenstedt im Jahr 2010 im Rahmen seiner Bachelorarbeit während des „Studium Sicherheit und Gefahrenabwehr“ erstellt. Die erste Fortschreibung im Jahr 2013 wurde durch eine externe Firma erstellt. Die nun beschlossene Analyse stammt wiederum von Drebenstedt.

Insgesamt umfasst die jetzige Risikoanalyse 378 Seiten, wovon zwei Drittel den Brandschutzbedarf darstellen. „Der Rahmen und die Inhalte werden durch das Land Sachsen-Anhalt vorgeschrieben, was dazu führt, dass die Analyse sehr komplex ist“, sagt Amtsleiter Kai Pluntke.

Für jeden Ortsteil der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde wird in der Analyse das dort vorhandene Risiko ermittelt. „Die Gefahrenpotentiale reichen von der normalen Wohnbebauung, über Landwirtschaftsobjekte, den zahlreichen Verkehrswegen unter anderem auch die Bundesautobahn 14, mehreren Pflegeheimen bis hin zu Objekten nach der Störfallverordnung“, verdeutlicht Pluntke.

Bei der Ermittlung des Risikos werde zwischen Brand- und Hilfeleistungseinsätzen sowie Einsätzen mit chemischen, biologischen und radioaktiven Stoffen unterschieden. So ergeben sich zum Beispiel für die Ortsfeuerwehr Eggenstedt die Brandeinsatzszenarios Standardbrand und Landwirtschaft. Für die Ortsfeuerwehr Wanzleben hingegen der Standardbrand, der Brand eines Pflegeheimes, Brand von Warenhäuser, Schulen, Müllverwertungsanlagen, Hotel und Betriebe nach Störfallverordnung.

„Das Risiko in den Ortsfeuerwehren ist sehr unterschiedlich. Anhand dieses Risikos wird dann der Brandschutzbedarf und somit die notwendige Technik und das notwendige Personal für die jeweilige Ortsfeuerwehr und der umliegenden Feuerwehren bestimmt“, sagt Pluntke. Denn keine Ortsfeuerwehr in der Stadt Wanzleben-Börde sei selbstständig in der Lage, tagsüber die notwendigen Funktionen innerhalb der Hilfsfrist von zwölf Minuten an die Einsatzstelle zu bringen. So dass hier das Rendezvous-Verfahren Anwendung finde und mehrere Feuerwehren ausrücken und beim Brandschutzbedarf mit berücksichtigt würden. Dies habe aber auch zur Folge, dass nicht jede Feuerwehr jegliche Technik vorhalten müsse.

Der vom Stadtrat Wanzleben beschlossene Brandschutzbedarf sei nach Pluntkes Worten „eine Arbeitsanweisung an die Verwaltung, in den zukünftigen Jahren die hier beschlossenen Maßnahmen umzusetzen“. Diese reichen von Technikbeschaffungen und Neubau von Gerätehäusern bis hin zur Personalentwicklung. In dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan sind konkrete Maßnahmen zunächst bis zum Jahr 2029 festgeschrieben.

„Die wichtigste Kennzahl des Brandschutzbedarfsplanes stellt der Erreichungsgrad dar, der das Sicherheitsniveau der Stadt widerspiegelt“, sagt Pluntke. Der vom Stadtrat beschlossene Erreichungsgrad liegt bei 84,78 Prozent. Ein Wert unter 80 Prozent sei fahrlässig. Ziel sei es, diesen Wert zu halten, besser noch zu erhöhen. Einen Erreichungsgrad von 100 Prozent könne es aber in der Realität auch nicht geben.