Brennordnung stellt Kleingärtner vor Probleme Grünschnitt im Herbst: Wohin mit den Ästen?
Von Renate Wähnelt
Oschersleben. Ohne Alternative hat die neue Brennordnung des Landkreises die Möglichkeit für Kleingärtner reduziert, kranke Pflanzen, schwer kompostierbare Abfälle oder einfach die großen Mengen Gartenabfälle zu entsorgen. Nur noch im Frühjahr dürfen sie verbrannt werden. Was im Herbst anfällt, müssen die Gärtner auf andere Weise entsorgen.
"Mich ärgert, dass solche Bestimmungen ohne Angebot einer Alternative erlassen werden. Ich habe einen 430 Quadratmeter großen Kleingarten und es ist trotz meiner Kompostberge schwierig, die Mengen zu beseitigen, die jetzt anfallen", kritisiert Nobert Schulze am Lesertelefon. Die Biotonne sei für ihn keine Alternative. Die teilt er sich mit vielen Nachbarn im Mietshaus.
Ein Blick in den Abfallkalender eröffnet weitere Möglichkeiten, die Gartenabfälle los zu werden. Eine kostenlose Entsorgung von Grünschnitt in Form von Hecken-, Baum- und Strauchschnitt ist möglich, wenn er gebündelt neben die Biotonne gelegt wird. Außerdem wird Grünschnitt im Herbst und Frühjahr unabhängig von der Biotonnen-Nutzung zu festgelegten Terminen abgefahren, die im Abfallkalender stehen.
Abfallberater geben Auskunft
Andere Gartenabfälle können im Biosack neben die Biotonne gestellt werden. Diese etwa 60 Liter fassenden Säcke gibt es für 1,63 Euro bei der Wertstoffverwertung, Am Pappelwald 7, zu kaufen.
Wer nach Wanzleben fahren kann, gibt Grünschnitt dort beim Abfallentsorgungsbetrieb, An der Tonkuhle 9, kostenlos ab. Für Unkraut und andere Gartenabfälle muss er jedoch bezahlen.
Genaue Auskünfte geben die Abfallberater des Eigenbetriebs Abfallentsorgung des Kreises mit Sitz in Wolmirstedt, Telefon (03 92 01) 3 31 18 und 3 31 19.