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Umwidmung Kreis wird B 180 übernehmen

Der Landkreis wird die Strecke der Bundesstraße 180, die zur Kommunalstraße abgestuft wurde, von der Stadt Wanzleben übernehmen.

Von Mathias Müller 04.07.2019, 01:01

Wanzleben l Wanzlebens Bürgermeister Thomas Kluge (parteilos) war froh über die Entscheidungen der Kreistage des Landkreises Börde und des Salzlandkreises, die Strecke der Bundesstraße 180, die durch die Gebiete der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde und der Egelner Mulde verläuft, in ihre Kreisstraßennetze zu übernehmen.

Der alte Wanzleber Stadtrat hatte bei seiner letzten Sitzung beschlossen, die Straßenbaulast an den Landkreis Börde zu übergeben. Das betrifft eine Teilstrecke der Gemeindestraße der Stadt Wanzleben-Börde zur Kreisstraße des Landkreises Börde, beginnend an der Kreisgrenze der Landkreise Börde und Salzlandkreis zum Knoten der Bundesstraße 246 im Ortsteil Stadt Wanzleben auf einer Länge von exakt 7309 Metern. Es ist beabsichtigt, diesen Teilabschnitt zur Kreisstraße abzustufen.

„Wir sind mit der Entscheidung des Landkreises Börde sehr zufrieden. Alleine hätten wir den Unterhalt der Straße bis hin zum Winterdienst finanziell nicht leisten können“, verdeutlichte Kluge. Zumal die Stadt für den Unterhalt keine finanziellen Zuschüsse vom Land bekommen hätte wie es beim Kreis der Fall sei. Der von der Stadt Wanzleben abzugebende Straßenabschnitt der B 180 sei in einem guten baulichen Zustand, so dass der Landkreis Börde mittelfristig dafür keine finanziellen Aufwendungen tätigen müsse. Wann die Umstufung zur Kreisstraße erfolge, steht nach den Worten des Wanzleber Bürgermeisters noch nicht fest. Auf alle Fälle noch in diesem Jahr. Das Landesverwaltungsamt müsse dem Vorgang noch zustimmen.

Vorausgegangen war eine Entscheidung des sachsen-anhaltinischen Verkehrsministerium, die Bundesstraße zur Kommunalstraße herabzustufen. Davon waren die betroffene Stadt Wanzleben-Börde und die Gemeinde Egelner Mulde völlig überrascht wurden, so dass die Kommunen die Frist verstreichen ließen, um gegen die Entscheidung des Landes Sachsen-Anhalt rechtzeitig Einspruch einzulegen. Das Land hatte seine Entscheidung damit begründet, die B 180 habe in diesem Bereich durch den Ausbau der B 81 bei Egeln an Bedeutung für den überörtlichen Verkehr verloren, weil die Straße von Fahrzeugen nicht mehr so stark frequentierte werde wie zuvor.