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Antrag für Gemeinderat liegt noch nicht vor Wahlbeteiligung ist größte Hürde der Abwahl

Von Yvonne Heyer 26.05.2012, 05:17

Bislang hat kein Gemeinderatsmitglied den Antrag zur Abwahl von Bürgermeister Erich Wasserthal gestellt. Doch wie Osterweddingens Ortsbürgermeister Wolfgang Kettner bestätigt, soll das Verfahren angeschoben werden.

Osterweddingen l Am 3. Mai lief in einer außerordentlichen Ortschaftsratsitzung das Fass bei den Osterweddinger Räten über. Sie sehen nach dem Streit um Fördergelder aus dem Stark-II-Programm für Schulen das Vertrauensverhältnis zu Sülzetal-Bürgermeister Erich Wasserthal so gestört, dass sie seine Abwahl auf den Weg bringen wollen. Hauptamtsleiterin Elke Kagelmann-Ayszoll, die Gast der Ortschaftsratssitzung war, erhielt den Auftrag, die für ein Abwahlverfahren erforderlichen Schritte zu prüfen.

Wie sie auf Volksstimme-Nachfrage mitteilt, hat sie inzwischen auch die Fragen des Ortschaftsrates beantwortet und die Voraussetzungen des Abwahlverfahrens geprüft. Grundlage ist die Gemeindeordnung Sachsen-Anhalts.

Zur Einleitung des Abwahlverfahrens ist demnach ein Antrag des Gemeinderates notwendig, der von mindestens Zweidrittel des Rates gestellt wird. Im Fall der Gemeinde Sülzetal heißt das, dass zwölf Räte dem Antrag zum Abwahlverfahren zustimmen müssen. Die Zahl ergibt sich aus Zweidrittel von 18, denn Erich und Birgit Wasserthal sind von den 20 Gemeinderatsmitgliedern abzuziehen. Frühestens drei Tage später muss der Gemeinderat das Abwahlverfahren mit mindestens einer Dreiviertelmehrheit, 14 Ratsmitglieder, beschließen.

"Ich gehe davon aus, dass wir bis zu diesem Punkt die erforderlichen Mehrheiten bekommen. Problematischer ist für mich, dass mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten in der Gemeinde Sülzetal der Abwahl zustimmen müssen", sagt Osterweddingens Ortsbürgermeister Wolfgang Kettner. "Wir brauchen für die Abwahl eine hohe Wahlbeteiligung, weil nicht die Wählenden, sondern die Zahl der Wahlberechtigten ausschlaggebend ist", so Kettner. Konkret heißt das: Am Stichtag 1. Juli 2012 wären 7986 Bürger im Sülzetal wahlberechtigt. 2396 von ihnen müssten der Abwahl Wasserthals zustimmen.

Noch hat Wolfgang Kettner den Antrag zum Beginn des Abwahlverfahrens nicht gestellt. Er wolle weitere Erkundigungen an anderer Stelle noch einholen.

Auch kein anderes Gemeinderatsmitglied hat einen Antrag gestellt, das Abwahlverfahren auf die Tagesordnung für die nächste Gemeinderatssitzung, die am 31. Mai stattfindet, zu setzen.

Die nächste Gemeinderatssitzung ist dann für den 19. Juli angesetzt. "Rein zeitlich wäre es durchaus möglich, ein Abwahlverfahren noch in diesem Jahr durchzuführen oder zumindest zu beginnen. Es könnte dann 2013 beendet werden", so Elke Kagelmann-Ayszoll.