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Coronavirus Soforthilfe auch für Teilzeit-Vermieter

Wer nebenbei Ferienwohnungen vermietet, darf auf Corona-Soforthilfe hoffen. Das hat die Initiative von Melissa Hopstock geklärt.

Von Katrin Schröder 22.04.2020, 01:01

Hasselfelde/Ilsenburg l Ihr Hilferuf per Zeitungsbericht hat hohe Wellen geschlagen und für Klarheit gesorgt: Melissa Hopstock schilderte am 1. April in einem Volksstimme-Beitrag die Schwierigkeiten, die sie seit Beginn der Corona-Krise bedrücken. Wegen des Tourismusverbots kann sie ihre Ferienwohnungen unter anderem in Hasselfelde nicht mehr vermieten. Das bedeutet: Null Einnahmen bei laufenden Kosten – und scheinbar keine Chance auf Soforthilfe, da in den Kriterien für die Gewährung sowohl Vermietung als auch Nebenerwerb ausgeschlossen wurden.

Doch damit war das letzte Wort nicht gesprochen. Nach der Veröffentlichung meldete sich der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Steppuhn. „Alles was danach passierte, kommt mir immer noch surreal vor“, schildert die 37-Jährige. Der Politiker lud sie zu einer Telefonkonferenz ein, die er derzeit regelmäßig organisiert. „Die Idee hatte ich, nachdem es ja aufgrund der Krise nicht mehr möglich war, normale Bürgersprechstunden abzuhalten“, so Steppuhn.

Am Sonntag nach der Veröffentlichung des Volksstimme-Beitrags ging es um die Soforthilfen für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige, die gerade aufgelegt worden waren. Zu Gast waren unter anderem Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD), der sozialdemokratische Harzer Landratskandidat Maik Berger und betroffene Unternehmer , die wegen der Corona-Prävention in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

In der Telefonrunde legte Melissa Hopstock ihr Problem dar – dass sie, die im Hauptberuf als Betriebswirtin bei einer Versicherung arbeitet, nach der bisherigen Lesart keine Chance auf Hilfen habe. Dabei erziele sie einen erheblichen Teil ihres Einkommens aus der Vermietung und habe viel in ihre Immobilien investiert.

Damit stieß sie bei den Zuhörern auf Verständnis. „Ich habe ein großes Interesse daran zu hören, wo der Schuh drückt“, sagte Willingmann auf Volksstimme-Nachfrage. Das Formular für die Soforthilfe und die Richtlinien seien in sehr kurzer Zeit entstanden – mit dem Ziel, das Geld möglichst vielen, die es brauchen, zukommen zu lassen. Man habe versucht, das Prozedere möglichst einfach zu gestalten, aber offenbar nicht alle Eventualitäten verständlich erklärt – etwa in der Frage, was als Haupterwerb anzusehen ist. Weil ihm dieses Problem schon häufiger begegnet sei, habe man sich am Folgetag im Wirtschaftsministerium zusammengesetzt, um eine Definition festzuzurren – „damit diejenigen, die das prüfen, eine klare Handhabe haben“, so Willingmann.

Einen Anspruch auf Soforthilfe hat, wer mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche in seine Tätigkeit investiert oder daraus mehr als die Hälfte seines Einkommens erzielt. Wer eins der beiden Kriterien erfüllt, sei im Haupterwerb tätig und könne Soforthilfe beantragen. Dargestellt ist dies in den FAQ, zu deutsch: häufig gestellten Fragen, und den dazugehörigen Antworten, welche auf der Internetseite der Investitionsbank nachzulesen sind (siehe Infokasten).

Bei Melissa Hopstock stand derweil das Telefon nicht mehr still, in den sozialen Netzwerken, in denen sie sich mit anderen touristischen Vermietern bundesweit austauscht, machte der Volksstimme-Beitrag die Runde. Nachmittags habe sie einen Anruf auf dem Wirtschaftsministerium erhalten, um das Anliegen zu besprechen. Zwei Tage später kam erneute Rückmeldung und dann die Klarstellung in den offiziellen FAQ. Für Melissa Hopstock ein Erfolg: „Ein cooles Gefühl, dass man aktiv am politischen Geschehen teilnehmen kann und dass unsere Abgeordneten so nah am Bürger sind.“

Für Touristiker ist dies interessant. „Das ist eine sehr positive Nachricht“, sagt Carola Schmidt. Die Chefin des Harzer Tourismusverbandes (HTV) kennt einige Vermieter, die die Einschränkungen hart treffen – zum Beispiel Rentner, die in ihrem Haus Ferienwohnungen vermieten und durch die Einnahmen Kredite bedienen. „Daher kommen auch Leute, die im Nebenerwerb tätig sind, in existenzielle Nöte.“

Das Problem sei kein kleines: Im Harz gebe es laut Statistik rund 71 000 Betten, davon rund 56 000 in Betrieben, die über mehr als elf Betten verfügen. Das heißt, dass rund 15 000 Betten, also mehr als 20 Prozent, in kleineren Einheiten vorgehalten werden. „Die meisten dieser Vermieter sind nicht gewerblich tätig“, so Carola Schmidt. Diese Struktur sei im Harz „traditionell gewachsen“ und werde gebraucht. „Wenn diese Vermieter vom Markt verschwinden, wäre das eine Katastrophe“, so die HTV-Chefin. Bisher sei sie davon ausgegangen, dass nur im Haupterwerb Soforthilfen möglich seien. Die jetzige Regelung sei aber gut: „Damit trifft es die Richtigen.“

Den Antrag hat Melissa Hopstock gestellt, die Antwort steht aus. Warten müssen viele: Bis Montagabend seien rund 40 000 Anträge auf Soforthilfe eingegangen, 11 000 seien bewilligt, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Die 37-Jährige hofft auf einen positiven Bescheid und fragt sich, wie es weitergehen soll. Sie habe schon vor der Pandemie ein Hygienekonzept gehabt. In Ferienwohnungen sei die Übergabe kontaktlos möglich, Urlauber mit Hund, die sie anspricht, seien wegen der Natur im Harz, nicht wegen der Sozialkontakte. Die Frage sei, wann und wie nach ersten Lockerungen auch der Tourismus wieder Geld verdienen könne.

Nötig sei ein „Mehrstufenplan“, so Willingmann. Ferienwohnungen könnten eine Rolle spielen. „Dort, wo die strengen Hygienestandards eingehalten werden und es nicht um Massentourismus geht, wäre ich dafür zu öffnen“, sagt er.