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Neue Schornsteinfeger übernehmen Kehrbezirk zehn / Er umfasst elf Ortsteile von Treseburg über Elend bis Bocken Elbingerodes "Mann auf dem Dach" hat fünf Nachfolger

21.01.2013, 01:32

Elbingerode (gbr/bfa) l Elf Ortsteile haben ab sofort neue Glücksbringer. Bezirksschornsteinfeger Wolfgang Weckmann (65) ist in Elbingerode in den Ruhestand gewechselt, sein Bezirk wurde aufgeteilt.

Zur Übergabe seines Kehrbezirkes10 an fünf Berufskollegen schlüpfte Wolfgang Weckmann aber extra noch einmal in die schwarze Dienstbekleidung. 1994 hatte er seinen Bezirk von Günter Senger übernommen. Nur mit einem Kollegen als Verstärkung, hat "der Mann auf dem Dach", wie es im Musical so schön heißt, hunderte Schornsteine gesäubert und Feuerstätten überprüft. Sein Kehrbezirk10 reichte vom Brocken über Drei Annen Hohne, Elbingerode, Königshütte, Sorge, Rübeland, Neuwerk, Hüttenrode, Wendefurth, Altenbrak bis Treseburg. Weckmann dankte Kunden und Kollegen für die Zusammenhang in den zurückliegenden fast 20Jahren.

Beim offiziellen Abschied für Wolfgang Weckmann wünschte dieser den Nachfolgern viel Glück bei der Kehrarbeit. Für die Nachfolge präsentierte Brigitte Jacobi vom zuständigen Ordnungsamt der Harzer Kreisverwaltung der Presse am vergangenen Freitag fünf Berufskollegen. Die werden zusätzlich neben ihren bisherigen Kehrbezirken jeweils einige Orte des Kehrbezirks10 übernehmen. Die Nachfolger gelten als "Bevollmächtigter Schornsteinfeger" und werden sich in ihren Bereichen den Einwohnern vorstellen.

So werden künftig die Orte Elbingerode und Königshütte von Torsten Wethling betreut. Für Sorge und Wendefurth ist Jens Schneider zuständig. Für Treseburg und Altenbrak Rainer Pleschka.

Jens-Helge Senger kehrt in Gebäuden auf dem Brocken und wird "höchster Schornsteinfeger Sachsen-Anhalts", wie die Kollegen frotzelten. Auch Elend, Drei Annen Hohne und Schierke werden von Senger betreut. In Rübeland, Neuwerk, und Hüttenrode fegt künftig Steffen Liebsch.

Bei der Übergabe des aufgeteilten Kehrbezirkes bekundeten alle, dass der bisherige von Wolfgang Weckmann vorgegebene jährliche Rhythmus beibehalten werden solle. Das gelte fürs Kehren der Schornsteine, für die Kontrollen der Feuerstätten und so weiter. Die Anmeldung erfolgt wie bisher. Zugleich bitten die neuen Schornsteinfeger um Meldungen, wenn die vorgegebenen Termine nicht passen, um unnötige Anfahrten zu vermeiden. Die Gebühren sollen "im Rahmen" bleiben, hieß es außerdem bei allen.

Verwiesen wurde bei der Bekanntgabe des Wechsels ebenfalls darauf, dass nach neuer Gesetzeslage jeder auch einen anderen als den Bevollmächtigten Schornsteinfeger anheuern kann. Das bedeute allerdings einen höheren bürokratischen Aufwand, denn der Eigentümer sei verpflichtet, das erfolgte Kehren und Überprüfen seinem Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise dem Bevollmächtigten Schornsteinfeger zu melden. Komme jemand dieser Nachweispflicht nicht nach,müsse das der Bezirksschonsteinfeger dem Kreisordnungsamt melden.