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Entsorgung Offene Rechnungen für Abwasser

Sonderbeiträge für die alte Kläranlage sorgen bei Betroffenen in Wernigerode für Finanzprobleme. Derweil befassen sich Gerichte damit.

Von Katrin Schröder 11.03.2020, 01:24

Wernigerode l Mitteilungen, Widersprüche, Bescheide: Die Korrespondenz, die Ines Friedrich mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband (WAHB) seit Jahren führt, ist zu einem beachtlichen Stapel angewachsen. Es geht um den Herstellungsbeitrag II: Die Wernige-röderin ist eine von mehr als 4000 Betroffenen, die als sogenannte Altanschließer für das alte Klärwerk zahlen müssen. Weil ihr der Gedanke an die offenen Forderungen schlaflose Nächte bereitet, wandte sie sich an die Lokalredaktion der Harzer Volksstimme.

Nach dem Bescheid 2015 und der Gerichtsentscheidung im Frühjahr 2019 kam im Sommer die Zahlungsaufforderung. Ines Friedrich ging in Widerspruch – wie viele andere Betroffene auch. Denn zahlen konnte und kann die 61-Jährige den geforderten Betrag von inzwischen rund 4700 Euro nicht. „Das haut mir finanziell die Beine weg“, sagt sie offen.

Daher bemühte sich die Wernigeröderin um Ratenzahlung. Dazu musste sie Formulare ausfüllen, ihre Vermögensverhältnisse offenlegen und nachweisen, dass kein Bankkredit gewährt wurde. Einen Monat später die Antwort: Eine Stundung sei nur möglich, wenn zugleich eine Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch eingetragen werde. Dagegen wehrt sich Ines Friedrich. „Das kann nicht sein.“

Doch eine andere Möglichkeit sehe er nicht, sagt WAHB-Geschäftsführer Nicolai Witte. Da die Summe über mehrere Jahre abgezahlt werden solle, brauche der WAHB eine Sicherheit. „Was unterscheidet uns von einer Bank? Wir geben einen Kredit“, so Witte. Sicherheitsleistungen wie diese seien im Abgabenrecht ausdrücklich vorgesehen. Und auch wenn der Verband sich zuvor dagegen gewehrt habe, die Beiträge zu erheben, sei er verpflichtet, das Geld einzuziehen und alle Betroffenen gleich zu behandeln.

Diese mussten bis Ende August zahlen, was der ganz überwiegende Teil auch getan habe. Vergleichsweise wenige Kunden hätten ebenfalls finanzielle Schwierigkeiten geltend gemacht. Witte spricht von einer Zahl im „einstelligen Prozentbereich“. Ihnen habe man mit Ratenzahlung oder Stundung weiterhelfen können.

Dass dies problemlos gelang, mag auch an der Höhe der Summen gelegen haben. Im Schnitt hätten Betroffene 1200 bis 1800 Euro zahlen müssen. Dass es bei Ines Friedrich mehr ist, liegt daran, dass sie für mehr Fläche zahlen soll. Weil die Garagen und eine Stützmauer ihres Elternhauses teils auf dem Nachbargrundstück stehen, hatte sie dieses vor Jahren hinzugekauft. „Dort hat seit 100 Jahren kein Haus gestanden. Das war unser Garten“, sagt sie.

Die Beitragsberechnung sei dennoch korrekt, so Nicolai Witte. Denn nicht nur für Grundstücke mit Anschluss an die alte Kläranlage, sondern auch für solche, die eine Möglichkeit dazu hatten, seien Beiträge zu zahlen.

So hat es auch das Verwaltungsgericht Magdeburg in seiner Begründung festgehalten, mit der es im vergangenen November Anträge von Betroffenen abgelehnt hat. Diese wollten einen Zahlungsaufschub erwirken, waren aber erfolglos. Inzwischen hat sich das Oberverwaltungsgericht dieser Einschätzung angeschlossen, wie Richter Lars Bechler auf Volksstimme-Nachfrage bestätigt. „Damit sind im vorläufigen Rechtsschutz die Verfahren abgeschlossen, und die Antragsteller müssen den Beitrag bezahlen.“ Eine Entscheidung in der Sache ist dies aber nicht. Das eigentliche Verfahren steht aus.

Einen der nun abgelehnten Anträge hatte Ines Friedrich gestellt – wie sie sagt, auf Empfehlung des WAHB. Der Gang vor das Verwaltungsgericht habe ihr keinen Erfolg, sondern lediglich weitere Kosten für Anwälte und Gericht beschert. Der Verband habe alle betroffenen Kunden auf ihre Möglichkeiten hingewiesen, so Witte. „Wofür man sich entscheidet, liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen.“ Drei Möglichkeiten hatten die Kunden: Nicht widersprechen und zahlen, auf eigene Faust Widerspruch einlegen oder sich auf die Stadt berufen, die eine Musterklage anstrebt. Die meisten entschieden sich für letzteres – wie Sandra Wiswedel-Heise. „Wir warten ab, was die Stadt tut.“ Viel Hoffnung habe sie nicht, das Geld wiederzusehen, dass sie bereits bezahlt hat, sagt die Wernigeröderin. „Wir mussten ja. Und wir haben uns damit arrangiert.“

Die Stadt plant, stellvertretend für alle Kunden anhand von verschiedenen Grundstücken und Gebäuden eine grundsätzliche Klärung in der Sache herbeizuführen (die Volksstimme berichtete). Die städtische Klageschrift wurde vor kurzem beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingereicht, teilt Sozialdezernent und Hauptamtsleiter Rüdiger Dorff auf Volksstimme-Nachfrage mit.

Sich dem anzuschließen, sei sinnvoll, weil die Widersprüche dieser Eigentümer so lange ruhen, bis im Musterverfahren entschieden wird. Dadurch entstünden den Eigentümern keine Kosten, erläutert Torsten Graf, Vereinsvorsitzender von Haus & Grund in Wernigerode. „Wir haben unseren Mitgliedern zu diesem Weg geraten.“

Parallel laufe die Verfassungsbeschwerde, mit der der Verein die Zulässigkeit der Beiträge in Frage gestellt hat. Da müsse man aber noch Geduld aufbringen, so Graf. Seit zwei Jahren laufe das Verfahren, erfahrungsgemäß sei bis zu einem Abschluss mit drei bis vier Jahren zu rechnen.

Der Vorsitzende von Haus & Grund hat ebenfalls Mitglieder beraten, die die geforderten Beiträge nicht aufbringen können. „Da muss individuell eine Lösung gefunden werden“, so Graf. Er habe den WAHB aber als „gesprächsbereit“ erlebt.

Das sieht Ines Friedrich anders. Der Kampf um die Beiträge zermürbe sie, sagt die Wernigeröderin. „Straftaten sind nach 20 Jahren verjährt. Da verstehe ich nicht, dass nach fast 30 Jahren noch Forderungen erhoben werden, die jeglicher Grundlage entbehren.“