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Gericht entscheidet: Eingemeindung von Gernrode, Bad Suderode und Rieder in die Stadt Quedlinburg ist verfassungswidrig

19.02.2013, 13:24

Das Landesverfassungsgericht hat am Dienstag den Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Rieder und Bad Suderode sowie der Stadt Gernrode stattgegeben. Die Richter haben das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt punktuell für den Landkreis Harz für nichtig erklärt.

Die gesetzliche Regelung über die Auflösung der drei Kommunen und ihre Eingemeindung in die Stadt Quedlinburg seien verfassungswidrig, weil die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger im Gesetzgebungsverfahren fehlerhaft war und die Kommunen dadurch in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt worden seien.

Die drei Kommunen sind damit ab sofort wieder eigenständig. Zugleich lebt mit den Urteilen des Landesverfassungsgerichts die aufgelöste Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz wieder auf. Die Volksstimme berichtet in der Printausgabe am Mittwoch ausführlich über die Gerichtsentscheidung und die daraus resultierenden Konsequenzen.