Illegale Entsorgung Schweinerei im Wald

Zwischen Stiege und Allrode hat eine Försterin Schlachtabfälle gefunden. Kein Einzelfall für das Veterinäramt des Landkreises Harz.

Von Karoline Klimek 22.02.2020, 15:44

Stiege l Papier gehört in die blaue Tonne, Plastikabfälle kommen in den gelben Sack und die Überbleibsel vom Mittagessen in den Rest- oder Biomüll. Doch wo werden die nicht verarbeiteten Teile einer Hausschlachtung entsorgt? Im Wald bei Stiege, dachte sich unlängst offenbar ein dreister Bürger. Das Veterinäramt schlägt ob solcher Handlungen Alarm. Denn die illegale Entsorgung birgt erhebliche Gefahren für die Waldtiere. Obendrein drohe dem Täter ein saftiges Bußgeld.

„Ich habe zehn Meter entfernt von der Straße aus gesehen, dass Kolkraben hochsteigen. Erst dachte ich, es handele sich um Wildaufbruch, also Eingeweide von Wildtieren, aber dann habe ich erkannt, dass es Reste vom Hausschwein waren“, berichtet Lisa Otte. Die Försterin in einem Privatwald zwischen Hasselfelde und Allrode war bestürzt.

„Illegale Müllentsorgung von Farbeimern und blauen Säcken habe ich schon öfter gesehen, aber Schweineabfälle noch nicht“, beschreibt sie. „Vor allem in Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest, die vor der deutschen Haustür steht, ist es eine Gefahr, wenn Hausmüll so entsorgt wird“, betont sie ihren Aufklärungsgedanken. „Es ist wichtig, dass die Bevölkerung aufmerksam ist, wenn sie etwas Verdächtiges sieht.“ Die Abfälle habe sie sofort eingesammelt, um Schlimmeres zu verhindern.

Auf Anfrage bestätigt das Veterinäramt des Landkreises Harz, dass solche Fälle immer wieder vorkommen. „Das hat leider zugenommen“, berichtet Amtsleiter Dr. Rainer Miethig. „Ein Schwerpunkt scheint die Region um Quedlinburg zu sein. In wiederkehrenden Abständen würden im Bereich Warnstedt und Westerhausen, beispielswiese bei der Bruchmühle am Zapfenbach, Reste von Hausschlachtungen und sogar vom Wild entsorgt“, erklärt er. Das sei allerdings sehr gefährlich. „Und nicht zulässig nach dem Tierkörperbeseitigungsrecht.“

Das alles hat seinen Grund. Vor allem in Hinblick auf die sich verbreitende Afrikanische Schweinepest. „Die Situation ist sehr angespannt, weil der letzte positive Fund von einem Wildschwein nur zwölf Kilometer vor der deutschen Grenze nahe Görlitz war“, gibt Miethig zu bedenken. Es sei absehbar, dass die Afrikanische Schweinepest irgendwann auch nach Deutschland komme. „Aus diesem Grund ist es wichtig, bestimmte Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Kadaver im Wald zu entsorgen, ist genau entgegengesetzt zu dem, was man machen soll.“

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen zwar nicht gefährlich, für die Tiere aber umso mehr. „Man kann davon ausgehen, dass das Schwarzwild nach einer Ansteckung innerhalb kurzer Zeit verendet – und das zu einem großen Teil. Man spricht von bis zu 90 Prozent“, informiert der Amtstierarzt. Bei Wildschweinen werde das Virus meist durch Kontakt übertragen, Hausschweine können zudem mit kontaminierten Lebensmitteln infiziert werden. Auch hier sei dann der gesamte Schweinebestand dem Tode geweiht.

Doch auch ohne die Seuche sind im Wald entsorgte Fleischreste gefährlich. „Wenn das Schweinefleisch in der Sonne liegt, können sich Bakterien massenhaft vermehren. Dann können Wildtiere daran erkranken“, erklärt Rainer Miethig. „Wir haben schon Frischlinge gefunden, die an Salmonellen gestorben sind.“ Zudem sehe hier auch anderes Raubwild eine Nahrungsquelle, Krankheiten könnten sich verbreiten.

Jeder könne mithelfen, solche Folgen zu vermeiden. „Für den Fall, dass ein Bürger im Wald verendete Stücke Schwarzwild findet, sollte er den zuständigen Revierjäger oder -förster informieren“, erklärt der Leiter des Veterinäramts. Dieser markiere dann die Fundstelle, zeige es dem Amt an und nehme in Abstimmung eine Probe, die wiederum auf Schweinepest untersucht wird. Privatpersonen können dafür auch die kostenfreie App für das Tierfund-Kataster nutzen. Hier können zusätzlich auch Wildunfälle registriert werden, das Veterinäramt wird dann elektronisch informiert.

„Weiterhin ist wichtig, dass Lebensmittel aus den betroffenen Regionen wie Polen, Lettland, Estland, Rumänien, Ungarn, Bulgarien und Griechenland nicht mitgebracht, achtlos weggeworfen oder gar an Schweine verfüttert werden.“ Von Jagdreisen sollten ebenfalls keine Trophäen mitgenommen oder zumindest vorher seuchenhygienisch behandelt werden. Ebenso sollte dort getragene Kleidung gereinigt werden. „Und auf keinen Fall sollten Schweinebestände mit den gleichen Sachen oder Schuhen betreten werden“, rät Rainer Miethig.

„Alle Jäger und Jagdausübungsberechtige sind angehalten, erlegtes Schwarzwild, das krankheitsverdächtig ist, dem Veterinäramt anzuzeigen, damit es beprobt wird. Das wird vom Land Sachsen-Anhalt auch mit jeweils 50 Euro honoriert“, erklärt der Chefveterinär. Lediglich Berufsjäger seien davon ausgenommen. Rund 60 Jäger im Landkreis Harz haben das Angebot laut Miethig im vergangenen Jahr angenommen.

Tritt der schlimmste Fall – der Ausbruch der Schweinepest in der Region – ein, muss das Veterinäramt sofort reagieren. „In einem Radius von vier Kilometern würde ein Betretungsverbot ausgesprochen werden, gegebenenfalls auch ein Ernteverbot – je nachdem, welche Jahreszeit ist“, zählt der Amtsleiter auf. Hinzu komme ein Jagdverbot und das Gebiet müsse abgesichert werden. „Es wird dann versucht, es einzuzäunen. Und über dieses Gebiet hinaus wird eine Fallwildsuche und Jagd betrieben.“

Die Abläufe seien in einem Managementplan zur Afrikanischen Schweinepest festgehalten, welcher erst Ende Januar erneuert wurde. „Außerdem gibt es eine Sachverständigengruppe beim Ministerium für Landwirtschaft, die dann im Falle des Falles zusammentritt und den Landkreis berät. Unabhängig davon müssen sich alle Landkreise und kreisfreien Städte darauf vorbereiten“, so Miethig. Gefährdet jemand mit dem achtlosen Wegwerfen von Schlachtabfällen das Tierwohl, kann das teuer werden. „Das sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen bestraft werden können – wenn man weiß, wer es war“, erklärt der Veterinäramtsleiter.

Doch warum überhaupt eine Strafe riskieren? Am Kostenfaktor könne es nicht liegen, ist sich Marcel Derichs, Pressesprecher der Saria-Gruppe sicher. Deren Tochtergesellschaft SecAnim mit der Niederlassung im Genthiner Ortsteil Mützel wurde für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte in ganz Sachsen-Anhalt beauftragt. Für die fachgerechte Entsorgung werde eine Anfahrtspauschale von 26,97 Euro berechnet, dazu komme bei Schlachtabfällen eine Gebühr von 19 Cent pro Kilogramm, rechnet Derichs vor: „Bei einer normalen Hausschlachtung fallen 40 bis 50 Kilogramm Abfall an. Das sind in Summe nicht mal 40 Euro. Die wirtschaftliche Seite kann nicht der Grund sein, weshalb man den illegalen Weg wählt.“

Diese Frage stellt sich insbesondere beim Blick in das „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ (TierNebG), dessen Paragraph 14 die Bußgeldvorschriften regelt. Die Pressestelle des Landkreises Harz verweist hinsichtlich der drohenden Strafen für die unsachgemäße Entsorgung von Schlachtabfällen auf Absatz 3: „Die Ordnungswidrigkeit kann ... mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro ... geahndet werden.“

Das seien jedoch die Höchstsätze. „Im aktuellen Fall würde das Bußgeld – wenn der Verursacher festgestellt werden kann – auf ungefähr 500 Euro festgesetzt werden“, ergänzt Manuel Slawig, Pressesprecher im Landratsamt Harz. So oder so ist die illegale Entsorgung im schlimmsten Fall alles andere als ein Schnäppchen – sowohl für die Tiere als auch für den Täter.