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Parkgebühren Sollen E-Autos in Wernigerode für lau parken?

Parkgebühren sollen in Wernigerode steigen. Aber der geplante Gebührenerlass für E-Autos sorgt für Diskussionen im Stadtrat.

Von Ivonne Sielaff 19.06.2020, 01:01

Wernigerode l Sollen die Besitzer von Elektro-Fahrzeugen künftig für lau in Wernigerode parken? Diese Frage spaltet gerade Wernigerodes Lokalpolitiker. „Schuld“ ist die neue Parkgebührenordnung, die in diesen Tagen beraten und am 2. Juli beschlossen werden soll.

Die meisten Änderungen sind mehr oder weniger unumstritten. Aber ein Passus, den die Verwaltung erst nachträglich hinzugefügt hat, sorgt für Diskussionen. „Fahrzeuge mit der Kennzeichnung E im Sinne des Elektromo-  bilitätsgesetzes sind von der Entrichtung der Parkgebühren grundsätzlich befreit.“

Mit dem Gebührenerlass soll der emissionsfreie Verkehr gestärkt werden, so die Begründung. Bei angenommenen 50 Parkvorgängen a la fünf Stunden Parkzeit würden der Stadt dadurch 250 Euro Gebühren im Jahr verloren gehen. Bei 1000 Autos wären es 5000 Euro, schob die Verwaltung nach. Die genauen Kosten könnten nicht vorhergesagt werden.

Der durchaus gutgemeinte Vorstoß der Stadtverwaltung stieß bei einigen Stadträten allerdings auf wenig Gegenliebe. „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, hieß es im Finanzausschuss von Matthias Winkelmann (CDU). Schließlich könne sich nicht jeder ein E-Auto leisten und müsse deshalb schon mehr Steuern zahlen. „Das wirkt für die Masse der Bevölkerung befremdlich“, so Winkelmann weiter. „Das kann ich nicht mittragen.“

Uwe-Friedrich Albrecht (CDU) befürchtet einen Imageschaden für die Stadt. „Jetzt gehen wir von 50 Autos und 250 Euro aus.“ Dabei werde es nicht bleiben. „Irgendwann sitzen wir zusammen, weil die Kosten zu hoch sind und müssen es wieder streichen.“ Man dürfe „diesen kleinen Ausschnitt aus der heutigen Zeit nicht als Maßstab für die Satzung nehmen.“ Die Gebührenbefreiung sei gut fürs Image und „schlecht, wenn wir sie wieder zurücknehmen“, pflichtete Thomas Schatz (Die Linke) bei.

Schatz‘ Fraktionskollegin Ruth Fiedler hielt dagegen: Es gebe schließlich auch günstige kleinere oder gebrauchte E-Autos. Mit dem Gebührenerlass würde die Stadt einen Anreiz schaffen, sich ein E-Auto zu kaufen.

Es gehe bei dem Vorstoß der Verwaltung um den Symbolcharakter, so Winfried Borchert, sachkundiger Einwohner für Bündnis 90/ Die Grünen. Vielleicht könnte man den Gebührenerlass auf drei Jahre befristen, regte er an. Es gehe um ein Statement der Stadt in Sachen Nachhaltigkeit, schlug André Boks (SPD) in die gleiche Kerbe. „Sollten irgendwann nur noch E-Mobile herumfahren, können wir die Satzung doch anpassen.“ Wobei eine Befristung einen „gewissen Charme“ habe. „Sie berührt die Argumente beider Seiten“, so Boks.

Eine Befristung bis Ende 2022 wolle er gerne aufgreifen, meldete sich OB Peter Gaffert (parteilos) zu Wort. Am Grundtenor des Vorschlags wolle er aber gerne festhalten. „Das passt in die heutige Zeit. Das machen andere Städte schließlich auch.“

Ein Argument, das nicht zog. Sowohl der Finanzausschuss als auch der Ordnungsausschuss stimmten mehrheitlich gegen die Gebührenbefreiung. Sollte der Stadtrat in seiner Sitzung am 2. Juli folgen, müssen die Besitzer von E-Mobilen weiter wie bisher für einen gebührenpflichtigen Parkplatz löhnen - wie jeder andere Autofahrer auch. Lediglich an den Ladestationen können die E-Fahrer kostenlos stehen. Aber diese Regelung galt auch schon vorher.