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Volksstimme erklärt die wichtigsten Fakten zu den Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Zehn Fragen rund um die Schönheitssteuer

Von Julia Angelov 24.09.2012, 03:31

Wernigerode l Die Erhebung der Schönheitssteuer im Sanierungsgebiet von Wernigerode betrifft mehr als 1000 Grundstückseigentümer in der Stadt. Am Volksstimme-Lesertelefon haben sich viele Anwohner gemeldet. Die Redaktion hat die zehn häufigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet.

1. Wie viel muss ich eigentlich bezahlen?

Je zentraler das Grundstück gelegen ist, desto höher ist die Abgabe. In der Feldstraße liegen die Beträge bei 1 Euro pro Quadratmeter, im Heideviertel bei 5 Euro, in der oberen Breiten Straße, der Fußgängerzone, bei 15 Euro.

2. Warum soll ich jetzt schon bezahlen?

Die Stadtsanierung ist noch nicht abgeschlossen. Wenn Eigentümer jetzt bezahlen, könnten sie einen Rabatt erhalten. Über dessen Höhe entscheidet der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag. Die Stadtratsmitglieder können allerdings nicht über die generelle Erhebung entscheiden. Diese wird durch das Baugesetz, ein Bundesgesetz, vorgeschrieben. Lehnt der Stadtrat die Vorlage ab, erhalten Grundstückseigentümer gar keinen Rabatt, weder jetzt noch später.

3. Warum wurde ich nicht eher informiert?

Die Stadtsanierung wurde in Wernigerode 1993 begonnen. Damals wurden die Betroffenen über die sogenannten Ausgleichsbeträge informiert. Seitdem sind die Grundstückseigentümer lediglich schriftlich auf den Eintrag eines "Sanierungsvermerkes" in ihrem Grundbuch hingewiesen worden. Der Vermerk führte laut Bauamt zu einigen Aufklärungsgesprächen.

4. Warum möchte die Stadtverwaltung Rabatte geben?

Rabatte sind nur vor Abschluss der Sanierung erlaubt und sollen zur schnellen Zahlung motiveren. Die Einnahmen sollen wieder für Baustellen im Sanierungsgebiet eingesetzt werden. Ist das Projekt in fünf Jahren abgeschlossen, muss die Verwaltung das Geld an das Land abtreten und kann es nicht mehr in Wernigerode einsetzen, es ist verloren.

5. Warum werden nicht nur die Kosten für die straßenangrenzenden Meter berechnet?

Der Ausgleichsbetrag entspricht der Wertsteigerung des gesamten Grund und Bodens, die durch die Stadtsanierung erreicht wurde. Maßstab ist deshalb die gesamte Grundstücksfläche.

6. Lässt sich die Zahlung irgendwie umgehen?

Im Baugesetzbuch ist kein Erlass der Zahlung vorgesehen.Wer die ganze Summe nicht hat, kann in Raten zahlen. Das ist noch - bis zum Abschluss der Sanierung in wenigen Jahren - ohne Zinsen möglich.

7. Kann mein Vermieter die Kosten auf mich und andere Mieter umlegen?

Nein, denn da es sich um eine einmalige grundstücksbezogene Zahlung handelt, ist eine direkte Umlage auf die Miete nicht zulässig.

8. Wer hat entschieden, an der Stadtsanierung teilzunehmen?

Der Stadtrat hat die Festlegung des Sanierungsgebietes am 31. März 1993 einstimmig beschlossen. Seitdem sind über 40 Millionen Euro Fördergeld in die Altstadt investiert worden.

9. Was, wenn ich schon den aktuellen Marktpreis bezahlt habe?

Laut Baugesetzbuch muss der zahlen, der zum Zeitpunkt der Erhebung Eigentümer ist. Beim Abschluss von Grundstückskaufverträgen muss der Notar darauf hinweisen.

10. Warum treibt die Stadt das Geld jetzt ein?

Wird die Stadt nicht aktiv, droht ein "Ersatzvornahmeverfahren". Dabei wird das Geld vom Land bei den Bürgern eingetrieben und kann nicht mehr im Wernigeröder Sanierungsgebiet eingesetzt werden.