1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Für Feuerwerk ohne böse Folgen

Silvester Für Feuerwerk ohne böse Folgen

Feuerwerk gehört zu Silvester wie der Baum zu Weihnachten. Wichtig sind die Prüfzeichen, die sich auf legaler Ware befinden.

Von Ariane Amann 30.12.2015, 23:01

Wolmirstedt l Gerade zum Jahreswechsel verzeichnet die Polizei wieder einen sprunghaften Anstieg bei Straftaten mit Feuerwerkskörpern. In der Nacht zu Dienstag erwischte die Polizei in Elbeu einen 35-Jährigen in der Magdeburger Straße mit illegalen Böllern im Auto. Auf den Feuerwerkskörpern befanden sich keine Prüfzeichen, wie sie bei ordnungsgemäßen Böllern zu finden sind.

Die Polizei rät davon ab, illegale Pyrotechnik aus dem Ausland mitzubringen – sondern nur zertifizierte Ware in Deutschland zu kaufen (siehe Infokasten). Der Verkauf dafür startete auch an zahlreichen Stellen in Wolmirstedt am Dienstag.

Nicht geprüfte und nicht zugelassene Böller sind in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50 000 Euro. Hinzu kommt: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen besteht beim Abbrennen des illegalen Feuerwerks, egal ob Böller oder Raketen, Gefahr für Leib und Leben.

Offiziell dürfen Feuerwerkskörper auch erst ab dem Silvestermorgen gezündet werden. Allerdings gibt es auch Orte, die selbst dann immer noch Tabu sind. Verboten ist das Abbrennen beispielsweise vor Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

Feuerwerkskörper selbst herzustellen oder zu verändern ist lebensgefährlich und deshalb verboten. Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus Schreckschusswaffen im öffentlichen Verkehrsbereich ist ohne Schießerlaubnis verboten.

Grundsätzlich gilt: Schäden durch Pyrotechnik sollten umgehend der Versicherung gemeldet werden. In den meisten Fällen kann der Schaden durch die Hausrat-, Wohngebäude- oder Unfallversicherung reguliert werden.