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Abwasser Meseberg rät Bürgern zu zahlen

Der Abwasserverband Wolmirstedt bleibt hart: Über die Herstellungsbeiträge wird nicht diskutiert.

Von Gudrun Billowie 12.08.2016, 01:01

Wolmirstedt l Von den Forderungen, die der Wolmirstedter Stadtrat in seiner Sondersitzung aufgestellt hat (Volksstimme berichtete), haben sich die Vertreter der Verbandsversammlung des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WWAZ) nicht beeindrucken lassen. Zwar versuchte der Wolmirstedter Verbandsvertreter Uwe Claus (CDU) alle Punkte auf die Tagesordnung zu setzen, doch die anderen sieben Verbandsvertreter weigerten sich mehrheitlich, über die Punkte überhaupt zu beraten.

Somit bleibt alles beim Alten. Das heißt Erstens: Es gibt keinen Vergleich. Zweitens: Die Widersprüche werden bearbeitet. Drittens: Wer nicht gezahlt hat, muss mit Säumniszuschlägen von einem Prozent pro Monat rechnen, die sich im Jahr somit auf zwölf Prozent summieren können.

WWAZ-Geschäftsführer Jörg Meseberg rät deshalb allen Bescheidempfängern dringend zu zahlen oder mit dem WWAZ eine Stundungsvereinbarung abzuschließen. Auch ein Widerspruch kann nach wie vor eingelegt werden.

Noch sind viele Rechnungen offen. Von den rund 18 000 Bescheiden, in denen der WWAZ Ende 2015 Herstellungsbeiträge I und II für Trink- und/oder Schmutzwasser von Altanschließern gefordert hatte, sind rund ein Drittel noch nicht beglichen worden. Durch die Forderung an die Altanschließer rechnet der WWAZ mit Einnahmen von acht bis neun Millionen Euro.

Wer nicht alles auf einmal begleichen, sondern seine Beiträge stunden möchte, zahlt dafür Zinsen von 1,12 Prozent jährlich. Bis zum 17. Juni lag dieser Stundungszinssatz noch bei sechs Prozent. Erst dann wurde er durch ein geändertes Kommunalabgabengesetz angepasst. Für diejenigen, die vor dem 17. Juni eine Stundungsvereinbarung abgeschlossen haben, bleiben die sechs Prozent Zinsen bestehen. Wer dazu Fragen hat, kann sich an WWAZ-Mitarbeiter Norbert Franke wenden.

Der Wolmirstedter Stadtrat hatte in seiner Sondersitzung unter anderem gefordert, dass der WWAZ die Widersprüche so lange nicht bearbeitet, bis es ein endgültiges Urteil des Landesverfassungsgerichts vorliegt. Diese Forderung hatte WWAZ-Geschäftsführer Jörg Meseberg abgewiesen und lediglich zugesagt, die Bearbeitung bis zur Sondersitzung des WWAZ auszusetzen, also bis Mittwoch. Ab sofort werden deshalb Widersprüche bearbeitet. Werden sie abgewiesen, zahlen die Widersprechenden 30 Euro zuzüglich Auslagen des WWAZ wie Portokosten. Beim WWAZ sind rund 15 000 Widersprüche eingegangen, also etwa gegen drei Viertel der Bescheide.

Der WWAZ bietet Bescheidempfängern nach wie vor an, die Widersprüche kostenfrei zurückzunehmen, solange sie noch nicht bearbeitet sind.

Einige Widersprüche wurden allerdings auch in der Vergangenheit schon bearbeitet, beispielsweise wenn Bürger dies gefordert hatten oder sachliche Gründe eine fehlerhafte Berechnung vermuten ließen.

Ob der WWAZ der Musterklage zustimmt, die die Interessengemeinschaft „WWAZ-Wir wollen alles zurück“ vorbereitet, wird in einer der nächsten Verbandsversammlungen beraten. Mit einer Zustimmung würde der WWAZ zusichern, die Widersprüche der an der Musterklage beteiligten Bürger bis zur Urteilsverkündung nicht zu bearbeiten.

Der Vergleich, den der WWAZ am 9. März offeriert hatte, ist bereits seit Juni vom Tisch. Wer das angenommen hätte, hätte nur die Hälfte der Beiträge gezahlt und auf weitere rechtliche Schritte verzichtet.

So ein Vergleich ist laut Gesetzt nur dann zulässig, wenn Rechtsunsicherheit herrscht. Diese Rechtsunsicherheit sehen inzwischen weder der WWAZ noch die Kommunalaufsicht des Landkreises. Die hatte den WWAZ aufgefordert, das Vergleichsangebot zurückzunehmen, andernfalls würden 2,5 Millionen Euro Fördermittel, die für den Technologiepark Ostfalen geflossen sind, zurückgefordert werden. „Es geht auch um weitere Fördermittel, die der Verband bekommen hat und künftig beantragen will“, erklärt WWAZ-Sprecher Franke.