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Straßenbau Barleben beschließt Aus für Straßenausbaubeitragssatzung

Auch in der Gemeinde Barleben müssen Anlieger keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen. Der Gemeinderat ist während der jüngsten Sitzung auf Antrag der FWG/Grüne-Fraktion den Vorgaben des Landes gefolgt.

Von Sebastian Pötzsch 04.08.2021, 06:15
Abschnitte des Breitewegs in Barleben sollen saniert werden - ohne Straßenausbaubeiträge. Noch ist unklar, wie das Land den kommunalen Ausgleich regeln will.
Abschnitte des Breitewegs in Barleben sollen saniert werden - ohne Straßenausbaubeiträge. Noch ist unklar, wie das Land den kommunalen Ausgleich regeln will. Foto: Sebastian Pötzsch

Barleben - Immer wieder war die sogenannte Straßenausbaubeitragssatzung in aller Munde. Europaweit war Deutschland das einzige Land, das Anlieger an der grundhaften Sanierung von Straßen beteiligte. Kritik gab es schon immer. Nachdem es in anderen Bundesländern Bemühungen gab, die Beiträge abzuschaffen, war in Sachsen-Anhalt sogar eine Volksinitiative gegründet worden.

Parallel dazu hatte die Regierungskoalition von CDU, SPD und Grüne einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 beinhaltet. Im Dezember stimmten die Mitglieder des Landtages für die Abschaffung des Straßenausbaubeitrags.

Nun waren die Städte und Gemeinden in der Pflicht, handelt es sich bei der betreffenden Satzung doch um ein kommunales Regelwerk. Auch in Barleben hatte die betreffende Satzung noch ihre Gültigkeit. „Sie entsprach nicht mehr der gültigen gesetzlichen Lage“, erklärt Ratsmitglied Edgar Appenrodt (FWG/Grüne) gegenüber der Volksstimme. Deshalb habe seine Fraktion den Antrag eingebracht, die Satzung aufzuheben. „Diese muss nämlich formell aufgehoben werden, so haben es andere Kommunen im Lande bereits getan“, hebt der Politiker hervor.

Zwei Gegenstimmen

Dem Antrag folgten die Räte dann während der jüngsten Gemeinderatssitzung auch. Allerdings mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen aus der SPD- sowie aus der Linke-Fraktion. „Für mich völlig unverständlich, unser Antrag zielte ja allein darauf ab, die Vorgaben des Landes umzusetzen“, erklärt Appenrodt dazu.

Angesichts des jüngst ebenfalls vom Gemeinderat beschlossenen Ausbaus des Nord- sowie des Südabschnitts des Breitewegs ergeben sich allerdings einige Fragen. Auf Antrag der CDU-Fraktion sollen der Abschnitt vom Kreisverkehr Meitzendorfer Straße in nördlicher Richtung bis Bahnübergang sowie der Abschnitt ab Einmündung Rothenseer Straße in südlicher Richtung bis Tankstelle ausgebaut werden.

Mit dem Aus der Straßenausbaubeitragssatzung werden die Anlieger nun definitiv nicht mehr zur Kasse gebeten. Doch was bedeutet das für Barleben? „Das können wir überhaupt noch nicht sagen. Das Land hat keine Lösungen für den kommunalen Ausgleich veröffentlicht. Es gibt noch keine Reglungen“, erklärt der Pressesprecher der Gemeinde, Thomas Zaschke, auf Volksstimme-Nachfrage.

Tatsächlich will das Land für künftige Baumaßnahmen den Kommunen einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von jährlich 15 Millionen Euro für entgangene Straßenausbaubeiträge zukommen lassen. Doch dies soll erst ab dem Jahr 2022 gelten. Für die Jahre 2020 und 2021 gibt es noch keine Lösungen.

Für die zwei Vorhaben im Breiteweg hat das noch keine Auswirkungen. „Unsere Mitarbeiter sind gerade dabei, die Planungsunterlagen zu erstellen. Daher liegen noch keine konkreten Zahlen etwa zu den Gesamtkosten vor. Wir können also nicht sagen, was Barleben zahlen muss“, sagt Zaschke. Den Maßnahmebeginn sieht er sowieso erst für 2022. Dann würde ja auch der Mehrbelastungsausgleich gezahlt werden. „Allerdings gibt es auch hierfür keine Regelungen“, betont der Sprecher.

Trotz der beschlossenen Abschaffung müssen Anlieger generell dennoch mit Beitragsbescheiden rechnen, wenn ihre Straßen in den Jahren 2017 bis 2019 fertiggestellt wurden. So sieht es die Landesgesetzgebung vor. Doch laut dem Sprecher betrifft dies keine Bürger in der Gemeinde. „Alle Bauprojekte der vergangenen Jahre sind abgerechnet. Kein Anlieger muss noch Gebühren befürchten“, hebt Zaschke hervor.

Anlieger jener Straßen im Ortskern, in denen das Natursteinpflaster ausgetauscht wird, sind ebenfalls nicht betroffen. Diese Straßenzüge waren in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive grundhaft ausgebaut worden. Anschließend wurde festgestellt, dass das verlegte Natursteinpflaster nicht frostsicher ist. Deshalb müssen die Steine ausgetauscht werden.

Wie Thomas Zaschke dazu ausführt, waren für den grundhaften Ausbau einst Straßenausbaubeiträge erhoben worden. „Die aktuell laufenden Pflasterarbeiten laufen aber unter ‚Straßenunterhaltung‘, wofür keine Beiträge erhoben werden.“ So haben in den vergangenen Jahren unter anderem die Ernst-Thälmann-Straße und der Verbinder an der Ecole-Grundschule neue Natursteine erhalten. Aktuell wird die Schulstraße saniert.