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Baugebiet Platz für 52 Einfamilienhäuser

In Barleben entsteht derzeit ein weiteres Wohngebiet.

Von Sebastian Pötzsch 16.08.2020, 02:00

Barleben l Das Areal zwischen der Bundesstraße 189 und dem westlichen Ortsrand von Barleben sieht auf den ersten Blick aus wie eine Mondlandschaft. Mehrere Hügel türmen sich gen Himmel. Der Boden ist knochentrocken. Fahrende Lastkraftwagen und Bagger wirbeln teils riesige Staubwolken auf. Seit April wurden auf dem Gebiet nördlich des Hotels „Sachsen Anhalt“ wohl tausende Kubikmeter Erde bewegt.

Hier, im Baugebiet „Schinderwuhne Süd“, sollen einmal 52 Parzellen für Eigenheime entstehen. Derzeit sind Unternehmen im Auftrag der Gemeinde dabei, das Areal zu erschließen. Tatsächlich sind zunächst nur Pfosten zu erkennen, die den Verlauf der künftigen Straße markieren. Doch weiter nördlich sind Arbeiter gerade dabei, die großen Betonröhren für das Schmutzwasserssystem zu verlegen. Noch ein wenig nördlicher sind die Arbeiten an der Planstraße A, wie sie im Bebauungsplan bezeichnet wird, schon so gut wie fertig. „Eine Name steht übrigens schon fest. Sie wird ‚Rue de Notre dame d’Oè’ heißen“, erklärt Bürgermeister Frank Nase (CDU) während einer Baustellenbegehung. Damit soll Bezug zur gleichnamigen Partnergemeinde in der Region Centre in Frankreich genommen werden. „Schließlich gibt es dort ja auch eine ‚Rue de Barleben’“, führt der Rathauschef weiter aus.

„Insgesamt bauen wir hier mehr als einen Kilometer Straße. Diese wird mit Trink-, Schmutz- und Regenwasserleitungen erschlossen“, führt Bernd Fricke, Geschäftsführer der kommunalen Grundstücksentwicklungsgesellschaft, aus. Außerdem werden Leerrohre für das Breitbandnetz verlegt. Zuvor sei eine Freigabe der Archäologen und der Kampfmittelbeseitigung erfolgt. „Hier wurde nichts gefunden.“

An die Straßen und sogenannten Durchstiche werden sich die Parzellen anschließen. Laut Bernd Fricke sind die meisten der 550 bis 1150 Quadratmeter großen Grundstücke schon verkauft. „Viele Parzellen sind nicht mehr frei. Einige haben sich sogar für zwei Grundstücke entschieden“, sagt der Geschäftsführer.

Von den neun Hektar der Gesamtfläche des Baugebietes werden am Ende rund 3,5 Hektar bebaut sein. Im westlichen Teil der Schinderwuhne Süd werden Grünanlagen entstehen, „ähnlich wie ein kleiner Park“, sagt Bernd Fricke. Wie im Bebauungsplan (B-Plan) festgesetzt, werden heimische Laubbaum- und Straucharten gepflanzt. Auch die Straßen bekommen Grün: Sie werden einmal von mittel- bis groß-kronigen Bäumen gesäumt. Direkt unterhalb des künftigen rund sieben Meter hohen und 500 Meter langen Lärmschutzwalls im westlichen Teil des Baugebietes ist eine tiefe Kuhle zu erkennen. Hier wird einmal ein Regenwasserrückhaltebecken entstehen.

„Wegen der doch teils recht starken Staubentwicklung bitten wir die Nachbarn um Toleranz. Leider geht so ein Bau nicht ohne Emissionen ab“, sagt unterdessen Frank Nase. Schließlich könnten beispielsweise auch die Bewohner der Alten Lindenstraße ihre Vorteile aus dem Bauprojekt ziehen. So kämen auch sie in den Genuss der Lärmschutzmaßnahmen an der B189. So wirke sich die Wallanlage an der Bundesstraße positiv auf die Wohnruhe in den sich östlich anschließenden Altbaugebietes der Gartensiedlung und der Backhausbreite aus.

Und noch einen Vorteil ist laut Bebauungsplan zu erwähnen: So werde sich die Entwicklung des Neubaugebietes positiv auf das innerörtliche Verkehrsnetz auswirken. Grund ist die neue Verbindungsstraße zwischen Dahlenwarslebener Straße und Ebendorfer Straße, die zu einer Entlastung des Verkehrs im Breiteweg beitrage.

Über zwölf Jahre ist an dem Bebauungsplan für das Baugebiet gefeilt worden. Bis Ende des Jahres sollen die Erschließungsarbeiten beendet sein. „Das kommt natürlich auch auf die Witterung an“, erklärt Bernd Fricke. Läuft alles nach Plan, können die Häuslebauer im Frühjahr loslegen.

Hier sind den Bauherren nur wenig Grenzen gesetzt. Vom Eigenheim im Bungalow-Stil bis zur Stadtvilla ist zunächst alles möglich. Doch wie im B-Plan festgelegt, dürfen die Häuser nicht höher als 8,5 beziehungsweise 9,5 Meter gebaut werden, je nach Teilgebiet. Die Traufhöhe darf sechs Meter nicht überschreiten.

Auch die Anzahl der Wohnungen pro Gebäude wurde im B-Plan beschränkt. So sind höchstens zwei Wohnungen je Einzelhaus und eine Wohnung je Doppelhaushälfte eines Doppelhauses erlaubt.