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Beiträge Innenminister kritisiert Beitragsflut

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) kritisiert die Beitragsflut des WWAZ.

Von Gudrun Billowie 11.01.2016, 09:49

Wolmirstedt l Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sieht die Forderung des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WWAZ) nach dem Herstellungsbeitrag II ausgesprochen kritisch. „Wir sind der Auffassung, dass der WWAZ hätte entscheiden können, ob er diese Beiträge erhebt oder nicht." Nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung Sachsen-Anhalts gab es die Rechtsgrundlage für die Erhebung solcher Beiträge schon immer, auch der Herstellungsbeitrag II konnte bereits seit Jahren erhoben werden. „Das hätte auch der WWAZ tun können", sagt Stahlknecht gegenüber der Volksstimme, „es stellt sich die Frage, warum er erst jetzt erhoben hat. Womöglich in einer Art Torschlusspanik, weil die Verjährung drohte."

 

Die Verjährungsfrist für diejenigen, die vor dem 15. Juni 1991 an das Wassernetz anschließbar waren, war erst im Dezember 2014 vom Landtag auf den 31. Dezember 2015 festgesetzt worden. „Für diese Altfälle hat es vorher gar keine Verjährungsfrist gegeben", betont Stahlknecht. Dem WWAZ blieb ein Jahr zum Handeln. Aufgrund dieser Kurzfristigkeit hätte sich der Innenminister eine kulantere Lösung gewünscht. „Gerade vor dem Hintergrund, dass der WWAZ finanziell solide aufgestellt ist, hätte der Verband sagen können, dass der Vertrauensschutz der Bevölkerung höher wiegt als die Beitragspflicht."

 

Dass auch die Kommunalaufsicht vom WWAZ gefordert hatte, diese Beiträge zu erheben, weiß Stahlknecht. Trotzdem beharrt er auf dem Spielraum des WWAZ, auch im Hinblick auf die Not mancher Betroffener. „Im Kommunalabgabengesetz gibt es eine Regelung zur Sozialverträglichkeit. Die hätte der WWAZ anwenden können, beispielsweise damit so ein Herstellungsbeitrag nicht die Kapitaldecke eines Betriebes sprengt."

 

Der Innenminister rät Betroffenen, Widerspruch einzulegen. „Womöglich wurden in der Eile beim Ausstellen der Bescheide sachliche Fehler gemacht." Wer gar nicht erst zahlen will, solle einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen, rät Stahlknecht. Sollten die Bescheide letztlich als rechtskräftig eingestuft werden, würde die entstandene Schuld allerdings verzinst werden.

 

Ebenfalls seit Dezember 2014 gilt die Verjährungsfrist von zehn Jahren, sodass der WWAZ bis zum 31. Dezember 2015 schnell auch noch die Grundstücksbesitzer zur Kasse gebeten hat, die nach 1991 bis 2005 angeschlossen waren, weil dort die Zehnjahresfrist einmalig bis zum 31. Dezember 2015 verlängert wurde. Die sogenannten Neuanschlussnehmer zahlen den höheren Herstellungsbeitrag I.