Aus dem Gericht: Eine Auszubildende wehrte sich gegen den Chef Busengrabscher zahlt Geldstrafe
Haldensleben l Das Schöffengericht des Amtsgerichts verurteilte einen Haldensleber Figaro wegen Nötigung im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Darüber hinaus muss er 2 500 Euro Schmerzensgeld an seine damalige Auszubildende zahlen. Angeklagt war sexuelle Nötigung in zwei Fällen. Danach fasste der selbständige Friseur-meister im September 2005 einer 17-jährigen Auszubildenden in seinem Büro an die Brust. Im zweiten Fall soll der 53-Jährige eine andere Auszubildende am 26. August 2010 im Aufenthaltsraum seines Salons festgehalten und die nackte Brust der 18-Jährigen geküsst haben. Der Figaro äußerte sich nur zu diesem Punkt der Anklage und sagte aus, dass die Auszubildende ihm oft ihre Sorgen und Probleme wie einem Vater anvertraut habe. Hübsch und aufgeweckt sei sie gewesen, und er habe sie öfter mal in den Arm genommen. "Ich war begeistert von ihr, aber nicht verliebt, und wollte keinen Sex," so der Angeklagte. Überhaupt herrsche in seinem Salon untereinander ein herzliches Verhältnis, und bei Feiern zum Beispiel seien Umarmungen und ein "Schmatz aufs Ohr" durchaus üblich. Zunächst beteuerte der 53-Jährige, dass er das Mädchen an die Brust gefasst habe, ohne seine Haut zu berühren. Erst nach einem Rechtsgespräch und Rücksprache mit seinem Verteidiger bestätigte er den Vorwurf im vollen Umfang. Danach trank er an jenem heißen Augustnachmittag im Aufenthaltsraum Kaffee, und die leicht bekleidete Auszubildende wusch Geschirr ab. Von hinten sei er auf sie zugegangen, habe ihr T-Shirt hochgeschoben und sie auf die Brust geküsst. "Es gibt keine rationale Erklärung dafür, war eine männliche Schwäche", so der Angeklagte. Sein Geständnis wirkte sich positiv auf das Urteil aus, weil damit auf sechs Zeugenaussagen verzichtet werden konnte. Auch auf die Aussage der Geschädigten, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat. Ihre Lehre beim Angeklagten hatte sie nach dem Vorfall abgebrochen und wird sie in einem anderen Salon beenden.
Über den von ihrer Anwältin gestellten Adhäsionsantrag auf Schmerzensgeld entschied das Strafgericht antragsgemäß. Der Friseurmeister hat von den 2500 Euro bereits 800 Euro an die heute 19-Jährige gezahlt. Das Verfahren wegen der Busengrabscherei vor sechs Jahren übrigens wurde eingestellt.