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Angelvereine führen Lehrgänge durch Fischerprüfung: Bis 3. März die Anträge einreichen

27.01.2012, 04:21

Landkreis Börde (cl) l Der Landkreis Börde führt am 31. März die nächste Fischerprüfung durch. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Lehrgang, bei dem Kenntnisse zur Ausübung der Fischerei und zur Ablegung der Fischerprüfung vermittelt werden.

Anbieter dafür sind die Angelvereine, im Landkreis Börde der Kreisangelverein Haldensleben, die Angelfreunde Ebendorf, der Wolmirstedter Sportanglerclub 1926, der Angelverein Oschersleben und Umgebung, der Kreisanglerverein Bördekreis / Wanzleben sowie die Jagdschule Jahns in Cröchern. Der Lehrgangsnachweis, der auch außerhalb des Kreises erworben werden kann, darf zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung nicht älter als 18 Monate sein.

Das Mindestalter zum Prüfungstermin beträgt siebeneinhalb Jahre. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können zwischen der Teilnahme an der mündlichen Jugendfischerprüfung oder der Fischerprüfung wählen.

Die durch den Landkreis abzunehmende Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit sechzig Fragen zu vier Themenkomplexen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil. Die Hauptfächer sind Fisch-, Gewässer-, Geräte- und Rechtskunde.

Anträge zur Prüfung können mit Einzahlung der Verwaltungsgebühr (Erwachsene 56 Euro, Jugendfischerprüfung und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 28 Euro) bis 3. März bei der Fischereibehörde in 39326 Wolmirstedt, Farsleber Straße 19, eingereicht werden.