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Jersleber See Bleibt der Rundweg am See weiter gesperrt?

Die Diskussion um den Jersleber See nimmt kein Ende. Vor allem wird kritisiert, dass der Rundweg nicht mehr passierbar ist.

Von Sebastian Pötzsch 10.09.2020, 01:01

Jersleber See l Bungalow-Besitzer, Dauer-Camper und Anwohner sind genervt: Seit Beginn der Corona-Krise im März ist der Rundweg um den Jersleber See für Spaziergänger gesperrt. Erst war das Kleinod gemäß der ersten Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt komplett geschlossen worden. Hoffnung keimte schließlich mit der schrittweisen Öffnung des Naherholungszentrums zuerst für Dauercamper, dann für Kurzzeitcamper und schließlich mit dem Start der Badesaison auf. Doch der Rundweg blieb bis auf weiteres durch Bauzäune versperrt.

Laut Barleber Verwaltung ist die Sperrung des bei Spaziergängern beliebten Pfades notwendig, um die Auflagen des Kreisgesundheitsamtes zu erfüllen. Demnach dürfen insgesamt 1844 Gäste zeitgleich auf das Gelände des Naherholungszentrums, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Abzüglich der insgesamt 300 Dauer- und Kurzzeitcamper sind somit aktuell 1544 Tagesgäste gestattet. Um den Überblick nicht zu verlieren, wurden diese während des Badewetters ausschließlich über das Tor an der Zufahrtsstraße eingelassen. Hier wird von Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma sowie des Naherholungszentrums gezählt und die Besucher mit Gästebändchen zur besseren Erkennbarkeit ausgestattet.

Um den Überblick nicht zu verlieren und zu vermeiden, dass sich Wasserratten unbemerkt etwa über den besagten Rundweg an den Strand schleichen, wurde der Badebereich mittels Bauzäunen gesichert. Somit ist auch Spaziergängern das Rund um den See versperrt. Das bringt nicht nur sämtliche Bungalowbesitzer sowohl am Nordufer als auch auf der gegenüberliegenden Seite des Strandbereiches auf die Palme, sondern auch Jersleber Bürger. „Wir wissen, dass diese Situation für alle Beteiligten nicht schön ist. Aber hätten wir nicht die Pandemie und die damit verbundenen Auflagen, müssten wir die Strandpromenade nicht absperren“, erklärte Pressesprecher Thomas Zaschke gegenüber der Volksstimme. So sei die Verwaltung verpflichtet, bei einer Kontrolle des Gesundheitsamtes sofort zu berichten, wieviel Gäste sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Gelände befinden. „Das können wir nur, wenn wir die Zugänge kontrollieren beziehungsweise sperren.“

Nun hatte der Buschfunk vermeldet, dass die Verwaltung plane, das Gelände über die Wintermonate geschlossen zu halten. Damit bliebe Spaziergängern weiterhin der Rundweg um den See versperrt. Aus diesem Grund hat Barlebens Bürgermeister Frank Nase zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen, um die Situation mit seinem Amtskollegen aus der Niederen Börde, Stefan Müller (beide CDU), zu beraten. Gekommen waren zudem der Regionalmanager des Landkreises, Jan Braunsberger, sowie Karolin Braunsberger-Reinhold. „Hier greifen zwei Punkte ineinander, weil eine neue Situation zum Tragen kommt“, erklärte die in der Barleber Verwaltung für den Jersleber See zuständige Mitarbeiterin. So bestehe nunmehr eine erhöhte Sicherungspflicht von Badegewässern.

Damit sprach sie auf ein Urteil vom Februar dieses Jahres gegen den Bürgermeister der nordhessischen Gemeinde Neukirchen wegen fahrlässiger Tötung von drei Kindern an. Diese ertranken aus bisher ungeklärten Ursachen. Ein Schild hatte darauf hingewiesen, dass Eltern für ihre Kinder haften. Doch laut dem Gericht ist ein solches Schild rechtlich nicht bindend. Vielmehr hätte der Bürgermeister persönlich dafür sorgen müssen, dass die Badestelle eingezäunt wird. So wurde der Verwaltungschef mit einer 12 000-Euro-Geldstrafe belegt, wobei die Summe für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

„Der Strand am Jersleber lädt zum Nutzen und zum Baden ein. Dabei ist also zu beachten, dass die Gemeinde in einem Schadensfall grundsätzlich haftbar gemacht werden kann“, erklärte Frank Nase und fügte hinzu: „Ich möchte nicht hinter Gittern landen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass am Strandbad kein Badebetrieb stattfindet, wenn keine Rettungsschwimmer vor Ort sind.“ Und genau diese Situation entstehe während der Wintermonate. Ob Winterbader oder feiernde Jugendliche: Auch während der kalten Jahreszeit lade der See zum Plantschen und Schwimmen ein. Aus eben diesen Gründen hätten unzählige Gemeinden in Deutschland bereits ihre Badestellen einzäunen lassen.

„Mein Wunsch ist: Tor auf, Promenade nutzen und im Café Getränke genießen. Aber Fakt ist doch, dass wir den Einladeeffekt eliminieren müssen. Die Frage ist nur: Wir können wir was umsetzen“, sagte Nase. Deshalb sei der Kommunale Schadensausgleich, sozusagen der Versicherer der Gemeinden, um eine Handlungsempfehlung gebeten worden.

Frank Nases Amtskollege geht da völlig mit. „Wir müssen wissen, ob eine neue Beschilderung ‚Baden verboten’ ausreicht, ob der Strand mit Flatterbändern abgesperrt werden muss, Bauzäune zum Einsatz kommen oder das Gelände tatsächlich geschlossen bleiben muss“, hebt Stefan Müller hervor. Übrigens gibt es bereits ein Schild: „Wenn Rettungsturm nicht besetzt, dann Baden auf eigene Gefahr.“ Doch laut dem Format „Kommunal.de“ hilft eine solche Beschilderung nicht. „Sie ist haftungsrechtlich ohne Bedeutung.“

Im weiteren Verlauf des Vor-Ort-Termins berichteten Barlebens Bürgermeister und seine Mitarbeiterin von den vielen Beschwerden aufgeregter Bürger, Camper und Bungalow-Besitzer. Oftmals werde der Ton rauh, teils beschimpft und beleidigt. „Hier wird uns vorgeworfen, dass wir mit Absicht und aus reiner Willkür für diese Situation sorgen“, erklärte Frank Nase sichtlich erregt und fügte hinzu: „Unser Ziel ist jedoch eine Rückkehr zur Normalität. Ich habe die Verordnungen nicht erlassen.“ Diese seien sozusagen über Nacht gekommen. „Seither stehen wir in ständigem Austausch mit den Behörden wie dem Gesundheitsamt oder der Dezernatsleiterin Iris Herzig.“ Im Übrigen hätten rund 65 Prozent aller Freibäder in Deutschland aufgrund der Corona-Krise erst gar nicht geöffnet. Ein Vergleich mit Magdeburg könne nicht gemacht werden, da die Stadt selbst Antrags-, Genehmigungs- und Kontrollbehörde sei.

Auch der Bürgermeister aus der Nachbargemeinde meldet sich noch einmal zu Wort: „Ich kann die Jersleber, Camper und Bungalow-Besitzer verstehen. Aber wir haben uns das ja nicht ausgedacht. Mit der Haftungssituation der Bürgermeister stehen wir tatsächlich vor einer weiteren großen Herausforderung.“