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Parkplatznot, Straßenreinigung und Knöllchen Keine Gnade, wenn die Kehrmaschine kommt - auch Helfer müssen Knöllchen zahlen

Wenn die Straßenreinigung unterwegs ist, darf kein Auto auf den Parkplätzen stehen. Was aber, wenn Ärzte oder medizinische Helfer trotzdem parken? Müssen sie das Knöllchen zahlen? Ein Fall aus Wolmirstedt.

Von Gudrun Billowie 18.06.2025, 17:52
Babette Lühmann ist als Physiotherapeutin oft bei hilfsbedürftigen Menschen zu Hause tätig. Ärgerlich, wenn sie anschließend ein Knöllchen hat.
Babette Lühmann ist als Physiotherapeutin oft bei hilfsbedürftigen Menschen zu Hause tätig. Ärgerlich, wenn sie anschließend ein Knöllchen hat. Fotos: Gudrun Billowie

Wolmirstedt. - Wer im Halteverbot steht, bekommt Post vom Ordnungsamt. Doch müssen auch physiotherapeuten. Ärzte und andere Helfer zahlen, wenn sie der Kehrmaschine im Wege sind?