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Gemeinderat Barleben hebt alte Satzung und Entgeltordnung auf - künftig nur gemeindeeigene Steganlagen Keine privaten Bootsstege mehr am Jersleber See

Von Klaus Dalichow 26.04.2012, 03:17

Der Gemeinderat hat die alte Satzung über das Errichten von privaten Stegen und das Auflegen von Booten am Jersleber See aufgehoben. Als Alternative bietet die Kommune ein eigenes Stegsystem aus Pontons an und vermietet die Liegeplätze.

Barleben l Private Bootsstege wird es in Zukunft am Jersleber See nicht mehr geben. An ihre Stelle tritt eine gemeindeeigenes Stegsystem. In der Vergangenheit seien Stege teilweise widerrechtlich errichtet worden, hatte Vize-Bürgermeister Jörg Meseberg bereits im Vorfeld der Ratssitzung im Hauptausschuss erläutert. Die Untere Wasserbehörde fordere den Rückbau aller rechtswidrigen Stege im Uferbereich.

Öffentlich gemacht wurde die Situation bei den Bootsstegen erstmals im Vorjahr auf einer Einwohnerversammlung. Gestiegener Wasserstand und die Ausuferung des Sees hatten zu einer Überflutung fast aller privaten Bootsstege geführt. Die Gemeinde Barleben als Hausherrin am See sprach die Absicht aus, den Wiederaufbau der Stege zu untersagen. Als Alternative wollte sie ein fertiges Stegsystem auf Pontons anbieten und die Liegeplätze an den gemeindeeigenen Steganlagen vermieten. Angekündigt wurde, vier bis fünf schwimmende Steganlagen zu errichten.

Bislang legten rund 30 Bungalowfreunde und Sportangler auf den Jersleber See Boote auf. Wer in ein entsprechendes Verzeichnis eingetragen war, hatte seit 2003 ein Entgelt zu entrichten. Der Rat der damals noch eigenständigen Gemeinde Meitzendorf hatte im Dezember 2002 eine entsprechende Satzung mit Entgeltordnung erlassen. Die Gemeinde wollte sich mit dieser Regelung eine Einnahmequelle erschließen. Als Eigentümerin der See- und Uferflächen durfte sie das. Pro Quadratmeter Steg wurden drei Euro im Jahr fällig.

Der Tarif für das Auflegen von Booten betrug für die Frist von einer Woche fünf Euro. Wurde die Erlaubnis für einen Monat erteilt, mussten zehn Euro entrichtet werden. Wurde der Liegeplatz für die Dauer eines Jahres eingetragen, waren 50 Euro zu berappen. Und bei dieser Höhe soll die Gebühr für das Auflegen eines Bootes bleiben. Darüber verständigten sich die Ratsmitglieder am Dienstag bei der Behandlung der Preislisten für die kommende Saison am Jersleber See. Die Nutzung eines Liegeplatzes am Stegsystem wird pro Jahr mit 100 Euro veranschlagt. Die neuen gemeindeeigenen Stege werden an Betonfundamenten verankert sein. Der erste von vier sechs Tonnen schweren Fundamentblöcken wurde in der Vorwoche von einer Firma aus Meitzendorf ins Wasser eingebracht. Die neue Bootsstege ähneln vom Prinzip her der im Vorjahr in der Seemitte verankerten Badeinsel. Die schwimmende Plattform ist variabel erweiterbar. Die wartungsfreien Kunststoffelemente mit praktisch unbegrenzter Lebensdauer können ganzjährig im Wasser verbleiben. Aufgrund der einfachen Handhabbarkeit ist die Plattform in ihrer modularen Bauweise auch leicht aus dem Wasser herausnehm- und die Elemente stapelbar.

Vereine bekamen in der Vergangenheit die Möglichkeit, einen Antrag auf Entgeltbefreiung zu stellen, da sie im Gegenzug durch Arbeitseinsätze für Ordnung und Sauberkeit am Gewässer sorgten. Edgar Appendrodt (Freie Wähler) plädierte für das Beibehalten dieser Regelung. Er will zum Beispiel, dass dem Anglerverein mit seinen sieben Booten das Nutzungsentgelt für die Anlegestelle erlassen wird.