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KinderbetreuungHortgebühren: Eltern legen Widerspruch ein

Es ändern sich die Regeln bei den Kita- und Hort-Gebühren. Das gefällt in Barleben nicht allen.

Von Vivian Hömke 24.07.2019, 01:01

Barleben l Insgesamt 96 Kinder aus Meitzendorf und Ebendorf besuchen den Hort „Hoppetosse“ in Dahlenwarsleben, da sie dort auch zur Grundschule gehen. Nach einer Anpassung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) erhebt künftig nicht mehr die Gemeinde die Gebühren für Kita und Hort, in der das Kind seinen Wohnsitz hat.

Ab dem 1. August ist dafür stattdessen jene Gemeinde zuständig, in deren Gebiet das Kind auch die Einrichtung besucht. Da die Hortgebühren in der Niederen Börde deutlich höher sind als in der Gemeinde Barleben, müssten die betroffenen Eltern aus Ebendorf und Meitzendorf in Zukunft kräftig draufzahlen.

Die Gemeindeelternvertretung und die Kuratorien sehen die Betroffenen als benachteiligt an und fordern eine Änderung der Kostenbeitragssatzung. Die Kostenbescheide sind jedoch längst verschickt. „Wir haben die Eltern informiert und dazu geraten, Widerspruch einzulegen“, erklärt Martin Oppermann, Vorsitzender des Elternkuratoriums in Ebendorf, Mitglied des dortigen Ortschaftsrates und als Vater selbst betroffenen. Der Kostenbescheid sei nach der Gesetzesänderung nun rechtswidrig.

Die Elternvertretung, dazu gehört auch Ebendorfs stellvertretender Ortsbürgermeister Marcel Leon, hat daraufhin einen Widerspruch verfasst und den Eltern als unverbindliches Muster zur Verfügung gestellt. Wie die Verwaltung der Niederen Börde auf Volksstimme-Nachfrage mitteilte, seien bisher 20 Widersprüche eingegangen. Die Frist von vier Wochen nach Erhalt des Kostenbescheides sei noch nicht abgelaufen.

Aber auch Eltern, die keinen Widerspruch einlegen, können der Verwaltung nach sinngemäß davon ausgehen, dass sie die unrechtmäßig zu viel gezahlten Gebühren zurückerstattet bekommen. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Kostenbeitragssatzung soll dem Gemeinderat der Niederen Börde vorgelegt werden. Darin müsste dann geregelt werden, dass die Gemeinde die Gebühren für Kinder mit Wohnsitz in der Niederen Börde erhebt, für die Kinder aus anderen Gemeinden jedoch eine andere Regelung gilt.

In der Zwischenzeit hat die Fraktion FWG/Grüne einen Antrag an den Barleber Gemeinderat gestellt, in dem sie fordert, „dass die Verwaltung eine angepasste Vereinbarung im Sinne der Erziehungsberechtigten der Ortschaften Meitzendorf und Ebendorf trifft, die diese nicht finanziell benachteiligt.“ Dies sei bisher zwischen beiden Gemeinden ausgleichend geregelt gewesen. Und da sich die Höhe der jeweiligen Beiträge auch nicht verändert hat, „würden der Gemeinde Barleben keinerlei Mehrkosten als bisher entstehen“, heißt es weiter.

Die Antragsteller berufen sich dabei auch auf das KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt. Darin heißt es im Paragrafen 12c: „Wird ein Kind in einer Tageseinrichtung oder einer Tagespfegestelle außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit dessen Zustimmung betreut, regeln der aufnehmende und der abgebende örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kostentragung in einer Vereinbarung.“

Die politischen Gremien der beiden Gemeinden Barleben und Niedere Börde tagen nach der Sommerpause voraussichtlich im September das nächste Mal. Die genauen Sitzungstermine werden noch bekanntgegeben.