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Laubenpieper mit größerer überdachter Fläche als 24 Quadratmeter werden zur Kasse gebeten Nur harken ist nicht: Kleingärtner müssen sich immer mehr mit Steuern auskennen

Von Gudrun Billowie 27.02.2013, 02:16

Wolmirstedter Kleingartenvereine müssen sich zunehmend auch mit Steuern und Steuerarten beschäftigen. Derzeit werden manche Pächter von der Grundsteuer A auf Grundsteuer B umgestellt.

Wolmirstedt l Das Maß aller Dinge ist die überdachte Fläche in einem Kleingarten. Beträgt sie nicht mehr als 24 Quadratmeter, bleibt alles beim Alten und die Pächter zahlen nach wie vor Grundsteuer A. Diese 24 Quadratmeter überdachte Fläche für Gartenhaus, Schuppen oder ähnliches sind im Bundeskleingartengesetz festgelegt. Bis zu dieser Größe gilt der Kleingarten als Grundstück der Landwirtschaft.

Beträgt die überdachte Fläche in einem Garten jedoch mehr als 24 Quadratmeter, werden die Pächter mit der Grundsteuer B belastet. Die ist etwas höher und gilt für bebaute Grundstücke und Gebäude. Diesen Kleingärten wird die Grundsteuer B jedoch nicht nur für das Gebäude berechnet, sondern für den gesamten Garten. Entscheidend für Grundsteuer A oder B ist also nicht, was Rasen, Blümchen und Beete hergeben, sondern die Fläche der Gebäude. "Das ist bereits seit 1994 gesetzlich so geregelt", sagt Christine Lersch, Schatzmeisterin im Kreisverband der Kleingärtner.

Lange Zeit tat sich jedoch nichts. Erst vor wenigen Jahren begann das Finanzamt sich für die Größe der überdachten Fläche in den einzelnen Kleingärten zu interessieren und schrieb die ersten Pächter an. Die Liste mit den Ergebnissen wurde an die Stadt übersandt. Die ist für das "Steuereintreiben" zuständig, weil ihr der Grund und Boden der meisten der 18 Kleingartenanlagen in Wolmirstedt mit ihren 800 Pächtern gehört. "Wir sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen umzusetzen", sagt der amtierende Bürgermeister Ringhard Friedrich.

Gehören Grund und Boden anderen Eigentümern, beispielsweise der Kirche, muss dieser Bodeneigentümer ebenfalls diese Grundsteuern eintreiben. Doch nicht nur die Bodeneigentümer müssen sich mit den beiden verschiedenen Grundsteuern befassen. Auch die Kleingartenvereine selbst müssen sich zunehmend im Steuerrecht auskennen und noch dazu gut mit Zollstock und Maßband umgehen können. "Die Gemeinschafts- flächen wie Wege und Parkplätze, aber auch leerstehende Gärten, werden weiterhin mit der Grundsteuer A berechnet", erklärt Armin Bartz, Kreisvorsitzender der Kleingärtner. Das heißt, dass jede Gartensparte die Größe dieser Gemeinschaftsflächen genau kennen muss, weil die Steuern dafür auf alle Pächter umgelegt werden. Außerdem gibt Armin Bartz noch einen Hinweis: "Gibt jemand einen Garten ab, der mit Grundsteuer B belastet ist, muss er das selbst bei der Stadt ummelden. Sonst zahlt er die Steuern weiter."

Damit die Vereinsvorsitzenden und Vorstandsmitglieder der Kleingartenvereine dieses Prozedere verstehen, bietet Armin Bartz regelmäßig Schulungen an. "Warum allerdings 60 Prozent der Vereine keinen Vertreter geschickt haben, kann ich nicht nachvollziehen", sagt der Kreisvorsitzende, "wie wollen die Abwesenden sich inhaltlich diesen Aufgaben nähern?"

Armin Bartz ärgert sich nicht nur über die abwesenden Kleingartenvorstände, sondern über das System selbst. "Es bedeutet, das auch noch der letzte Cent aus dem Bürger herausgepresst wird", sagt Armin Bartz. Er könnte sich allerdings mit einer Gegenleistung gut anfreunden. "Kleingartenvereine sollten für ihre gezahlten Steuern einen Rückfluss von der Stadt für Investitionen bekommen", sagt der Kreisvorsitzende, "allein ein neues Tor kostet um die 1000 Euro. Das können Vereine nicht allein aufbringen."

Noch sind übrigens nicht alle Kleingartenvereine mit der Grundsteuer B belegt. "Je nachdem, wie das Finanzamt mit der Arbeit nachkommt", sagt Christine Lersch. Bis sich alle Vereine damit auseinandersetzen müssen, ist es jedoch nur eine Frage der Zeit. "Das Finanzamt kann diese Steuern sogar für vier Jahre rückwirkend verlangen", so die Schatzmeisterin.