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Prüfung 1222 Grabmale werden inspiziert

Aus Sicherheitsgründen sollen im Juli 2019 alle Grabsteine auf den vier Friedhöfen der Gemeinde Barleben überprüft werden.

Von Vivian Hömke 16.06.2019, 01:01

Barleben l Melanie Brückner und die anderen Mitarbeiter der Barleber Friedhofsverwaltung werden im Juli alle Hände voll zu tun haben. Aus Sicherheitsgründen sind sie verpflichtet, einmal im Jahr alle Grabmale auf den Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Insgesamt müssen sie 1222 Grabsteine inspizieren. 184 davon stehen auf dem Friedhof in Meitzendorf, 183 in Ebendorf, 100 auf dem Alten Friedhof in Barleben und mit 755 Grabsteinen die meisten auf dem Neuen Friedhof.

„Auf den Friedhöfen der Gemeinde sind immer wieder gelockerte, mangelhaft befestigte oder nicht mehr gerade stehende Grabmale festzustellen“, erklärt Melanie Brückner. Die Grabsteine haben ein enormes Gewicht. Sollten sie auf wackeligen Füßen stehen und im schlimmsten Fall umkippen, würden folgenschwere Verletzungen drohen. „Sie stellen für Friedhofsbesucher und das Friedhofspersonal eine ständige Gefahr dar“, betont die Verwaltungsmitarbeiterin. Manche Grabmale können schon bei geringem Druck umfallen, beispielsweise weil Grabmal und Sockel nur unzureichend verdübelt worden sind. Aber auch Witterungseinflüsse, zum Beispiel der Frost im Winter, können dazu führen, dass die Steine nicht mehr sicher stehen. Manchmal, erklärt Melanie Brückner beim Vor-Ort-Termin mit der Volksstimme, könne es auch vorkommen, dass sich eine Ruhestätte durch die Einebnung eines benachbarten Grabes etwas absenkt.

Um die Standfestigkeit der Grabmale zu testen, sind im Juli 2019 geschulte Mitarbeiter mit speziellen Prüfgeräten im Einsatz. Damit werde ein Gegendruck von 30 Kilo erzeugt, dem die Grabsteine standhalten müssen. „Bei einer Beanstandung wird ein Hinweisaufkleber am Grabstein angebracht, durch den der Verfügungsberechtigte aufgefordert wird, das Grabmal durch ein sachkundiges Unternehmen unverzüglich instand setzen zu lassen“, informiert die Verwaltung. Auch sollten die Grabsteine und anderen Grabausstattungen immer wieder selbst auf ihre Standfestigkeit hin überprüft werden. Stellen Melanie Brückner und ihre Kollegen bei der Kontrolle fest, dass Gefahr in Verzug ist, seien sie auch berechtigt, den jeweiligen Grabstein umzulegen oder eine Absperrung anzubringen – und zwar auf Kosten der Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Grabstätte.