WWAZ Entscheidung im März

Der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband beginnt mit der Widerspruchbearbeitung.

Von Gudrun Billowie 03.02.2017, 15:00

Wolmirstedt l Jörg Meseberg, dem Geschäftsführer des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WWAZ), ist nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zu den Herstellungsbeiträgen „nicht nach Jubel zumute“. Das machte er in der Verbandsversammlung am Mittwochabend deutlich. Er sieht nun viel Arbeit auf die Mitarbeiter zukommen, da nun endgültig etwa 15 000 Widersprüche bearbeitet werden müssen. Der WWAZ habe einen Runderlass des Landesverwaltungsamtes bekommen, in dem der WWAZ aufgefordert wird, alle Beiträge umgehend einzufordern. Noch haben nicht alle gezahlt, die einen der weit über 18 000 Beitragsbescheide bekommen haben. Die Säumigen müssen mit Säumnisgebühren von einem Prozent pro Monat rechnen.

Ab dem 7. Februar werden Widersprüche bearbeitet. Bis dahin haben Bürger die Möglichkeit, ihren Widerspruch kostenfrei zurückzuziehen. „Auch danach ist das noch möglich“, sagt Jörg Meseberg, „zumindest solange der Widerspruch nicht bearbeitet ist.“ Das sei dann aber Glückssache.

Die zusätzlichen Einnahmen haben laut Meseberg keine Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation, allerdings steigen dadurch die Gewinne des WWAZ. Das kommt in Form von höheren Steuern letztlich der Gemeinde zugute.

Thematisiert wurde außerdem die Musterklagevereinbarung mit der Interessengemeinschaft (IG) „WWAZ - Wir wollen alles zurück“. Sie soll in der März-Verbandsversammlung auf der Tagesordnung stehen. „Sie haben bis dahin Gelegenheit, mit ihren Gemeinderäten darüber zu beraten, ob dieser Vereinbarung zugestimmt werden soll“, gab Meseberg den acht Verbandsvertretern mit auf den Weg.

Über solche Aussagen ärgert sich Stefan Heinrichs, Initiator der IG „WWAZ - Wir wollen alles zurück“. „Seit einem Jahr sind wir mit dem WWAZ über die Musterprozessvereinbarung im Gespräch“, sagt er gegenüber der Volksstimme, „immer wieder wurde die Abstimmung über die Vereinbarung verschoben.“

Die IG „WWAZ - Wir wollen alles zurück“ hält weiter an der Musterklage fest. Es gebe weiterhin juristische Fragen, ob die Forderungen verjährt seien. Schließlich sei auch das Urteil des Landesverfassungsgerichts knapp ausgefallen, die Richter hatten mit 4 zu 3 Stimmen die Klage der Linken abgewiesen.

In der Musterprozessvereinbarung mit dem WWAZ soll festgeschrieben werden, dass diejenigen, die sich am Musterprozess beteiligen, von der Widerspruchbearbeitung ausgenommen werden. Werden ihre Widersprüche bearbeitet und abgewiesen, bliebe ihnen nur der eigene Klageweg, aus dem Musterklageverband wären sie raus. Am 17. Februar gibt es um 14.30 Uhr im Landtag eine Informationsveranstaltung der Linken über das weitere Vorgehen.