Corona-Pandemie Ab sofort gilt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine nächtliche Ausgangssperre

Zerbst (vs)
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes wird auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf die „Notbremse“ getreten. Ab 24. April gelten strikte Regelungen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Grund ist der anhaltend hohe Inzidenzwert von über 100, wie Kreissprecherin Marina Jank in einer Pressemitteilung informierte.
Das bedeutet, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen wie privaten Raum fortan nur für Angehörige des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren Person eines anderen Hausstandes erlaubt sind. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Joggen bis Mitternacht bleibt erlaubt
Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Ausnahmen sind unter anderem Notfälle, die Berufsausübung und das Gassigehen mit Hunden. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings darf man nur alleine unterwegs sein.
Grundsätzlich ist nur kontaktloser Sport im Freien möglich und das auch nur einzeln, zu zweit oder dem eigenen Hausstand. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, die maximal zu fünft und ohne Körperkontakt trainieren dürfen.
Blumenläden und Gartenmärkte weiterhin offen
In den Schulen findet ab 26. April Wechselunterricht statt. Ob der Wechsel täglich oder wöchentlich erfolgt, legen die Schulen selbst fest. Die Testpflicht zweimal pro Woche bleibt bestehen.
Öffnen dürfen nur noch der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Negativ-Test für den Friseurbesuch
Die Abholung vorbestellter Waren ist weiterhin erlaubt. Bestehen bleibt auch die Möglichkeit, einen Termin in einem Geschäft zu buchen. Allerdings muss der Kunde einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Ein solcher Negativ-Test ist ebenfalls Voraussetzung, wenn man einen Termin beim Friseur oder der Fußpflege hat. Auch beim Besuch von Tiergärten und Zoos ist dieser vorzuweisen.
Nur medizinisches Personal darf testen
Dabei weist Marina Jank darauf hin, dass es sich um anerkannte Schnelltests handeln muss, die von medizinisch geschultem Personal durchgeführt und bescheinigt werden. Selbsttests sind nach dem neuen Infektionsschutzgesetzes hier nicht ausreichend.
Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt - außer, diese dienen medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen.
Gaststätten dürfen nach wie vor ausliefern
Gaststätten müssen nach wie vor geschlossen bleiben. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie der Verkauf zum Mitnehmen ist weiterhin erlaubt.
Unterschreitet die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100, so treten die genannten Maßnahmen am übernächsten Tag außer Kraft. Mit Stand 23. April, 0 Uhr, lag dieser ausschlaggebende Infektionswert im Landkreis Anhalt-Bitterfeld laut Robert-Koch-Institut bei 130, tags zuvor noch bei 134,3.