Mit "schlüssigem Konzept" ermittelte Kaltmieten sollen Rechtssicherheit bringen Angemessene Unterkunftskosten definiert
Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften haben Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft. Doch deren Höhe ist strittig. Die KomBA als zuständige Betreuungsinstitution hat untersuchen lassen, welche Mieten angemessen wären.
Zerbst/Köthen l In welcher Höhe sind Mietkosten angemessen? Seit Einführung des Wohngeldes für ALG II-Bedarfsgemeinschaften sorgt diese Frage für Beschäftigung bei Sozialgerichten. Angemessen dürfte in Zerbst ein ganz anderer Betrag sein als in Magdeburg oder München. Aber wo genau liegt dieser Wert? In Anhalt-Bitterfeld gibt es "Handlungsempfehlungen an die Komunale Beschäftigungsagentur", in denen die "angemessene Miethöhe" dargestellt ist. Basis bildeten Abfragen in der Wohnungswirtschaft.
Doch diese "Empfehlungen" sind nicht gerichtsfest. Vielmehr nutzen Sozialgerichte die im Wohngeldgesetz des Bundes als angemessen hinterlegten Mieten. Die Anhalt-Bitterfelder KomBA hat schon häufig wegen dieser Konstellation Wohngeldbescheide ändern und einen größeren Anteil der Unterkunftskosten übernehmen müssen. Wohngeld-Bescheide werden halbjährlich erteilt - folglich wurden halbjährlich die "angemessenen Mieten" der Handlungsempfehlung zur Berechnung herangezogen. Was schnurstracks wieder ins Widerspruchsverfahren führt. Immerhin: Seit Jahresbeginn 2012 streitet die KomBA nicht mehr, sondern zahlt bei Widersprüchen die höhere Miete gemäß Wohngeldgesetz.
Denn seit August 2011 arbeiten externe Experten an einem regionalen Mietspiegel. Der liegt jetzt vor. Jüngst befasste sich der Sozial-und Gesundheitsausschuss des Kreistages mit dem Papier, ohne es allerdings zu beschließen. Die Unterlagen waren gerade einen Tag zuvor angekommen. Zudem soll diese Mietwertermittlung wiederum lediglich eine Richtlinie sein. Sie müsste in zwei Jahren aktualisiert und in vier Jahren erneut vorgenommen werden.
Das beauftragte Unternehmen "Analyse Konzepte" aus Hamburg hat rund 60 gleiche Untersuchungen in anderen Gebieten Deutschlands vorgenommen oder in Arbeit. Ihr Verfahren erfüllt die Normen eines "schlüssigen Konzeptes", und das wiederum ist gut geeignet, um die Kosten von "angemessenem Wohnraum" regional zu beschreiben. Die Mehrheit der bisher zu ihren Konzepten gelaufenen Rechtsverfahren wurde gewonnen.
Erhoben wurden im April 2012 Miethöhen, Informationen aus den Mietangeboten sowie tatsächliche Mieten aus Neuverträgen der vergangenen vier Jahre. Zugleich wurde der Landkreis Anhalt-Bitterfeld entsprechend seiner Besiedlung in vier Wohnungsmarkttypen eingeteilt. Auch der Wohnungsbestand wurde untersucht: Demnach gibt es ausreichend angemessenen Wohnraum. Die Mietwerterhebung führte zu Kaltmieten, die den bisher verwendeten Sätzen sehr nahe kommen. Die Grafik zeigt die neuen, im "schlüssigen Konzept" unterlegten Sätze, daneben die im Wohngeldgesetz des Bundes hinterlegten Sätze.