Drei Bewerber haben Unterlagen bei der Verwaltung bereits eingeholt / Frist endet am 26. März Anschreiben, Nachweise, Vordrucke - was ist für Bürgermeisterkandidatur nötig?
Am 22. April haben die Bewohner der Einheitsgemeinde die Wahl - wer soll Nachfolger von Bürgermeister Wolfgang Rauls werden? 9625 Wahlberechtigte (Stand: 1. Februar) können entscheiden.
Gommern l Mit Matthias Fickel (CDU), Torsten Kahlo (SPD) und Jens Hünerbein (parteilos) haben derzeit drei Bürger öffentlich bekundet, für das Amt des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Gommern und damit als Nachfolger von Wolfgang Rauls (FDP) kandidieren zu wollen. Um offiziell in die Liste der Kandidaten aufgenommen zu werden, über deren Zulässigkeit der Stadtrat am 26. März entscheidet, haben die genannten Bewerber bereits die dazu notwendigen Unterlagen bei Hauptamtsleiterin eingeholt. Laut Kommunalwahlgesetz und -ordnung sowie Gemeindeordnung gehören dazu verschiedene Vordrucke.
Nach der Gemeindeordnung muss ein Kandidat seine Wählbarkeit sowie sein Wahlrecht nachweisen. "Beides muss bestätigt werden von der Meldestelle", so Cornelia Fritsch. Der Kandidat müsse demnach deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein sowie gewährleisten, dass er für Freiheit und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Und er darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Ihm darf beispielsweise nach einem richterlichen Beschluss nicht die Bekleidung eines Amtes untersagt worden sein.
Der Kandidat muss nicht in der Einheitsgemeinde Gommern gemeldet sein, stellt die Amtsleiterin klar. Auch Auswärtige können demnach eine Bewerbung einreichen. Zudem muss jeder Bewerber am Wahltag selbst, also am 22. April, das 21. Lebensjahr vollendet und darf das 65. noch nicht erreicht haben.
Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören und von dieser als Kandidat zur Wahl bestimmt wurden, müssen eine Niederschrift über die Mitglieder- beziehungsweise Delegiertenversammlung zur Bestimmung des Bewerbers vorweisen. Diese Anlage 10a ist übrigens in Maschinen- oder Druckschrift auszufüllen. Darüber hinaus ist eine Zustimmungserklärung des Kandidaten (Anlage 8a), dass er mit dem Wahlvorschlag seiner Partei oder Wählerliste auch einverstanden ist, auszufüllen. Dies trifft auf Parteien oder Wählergruppen zu, die am Tag der Bestimmung des Wahltages in der Vertretung des Wahlgebietes durch mindestens ein Mitglied im Stadtrat oder eines Gremiums vertreten ist. Andernfalls gelten die Vorgaben wie bei einem Einzelbewerber, der im Rahmen seiner Kandidatur Unterstützungsstimmen nachweisen muss. "Ist der Kandidat Mitglied einer Partei, die im Stadtrat vertreten ist, ist er von der Erbringung der Unterstützungsstimmen befreit", so Cornelia Fritsch.
Bewerbungsphase läuft noch
Im Gesetzestext wird die Anzahl der Unterstützungsstimmen mit einem von hundert aller Wahlberechtigten festgelegt. "Aber nicht mehr als 100", stellt die Amtsleiterin klar. Um es in Zahlen auszudrücken: Jeder Einzelbewerber, der sich um das Amt des Bürgermeisters bemüht und an der Wahl teilnehmen möchte, hat 96 Unterstützungsstimmen nachzuweisen, da nach Stand vom 1. Februar in der Einheitsgemeinde 9625 Bürger wahlberechtigt sind. Da es sich um eine Kommunalwahl handelt, besteht das Wahlrecht mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres. Die Unterstützungsstimmen sind in einem Vordruck (Anlage 5), der vom Bürgermeister unterschrieben ist, zu erfassen. Der Name des Unterstützers allein genügt dabei nicht - die persönlichen Daten werden vom Einwohnermeldeamt überprüft, ob der Stimmengeber auch ein Wahlrecht hat und damit zulässig ist.
Generell gilt, dass die formlosen Bewerbungen für die Stelle schriftlich und persönlich unterzeichnet samt Anhängen an die Stadt Gommern zu richten ist. Dabei ist die in der Stellenausschreibung angegebene Adresse zu verwenden, so der Hinweis. Es sollten Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie der Beruf angegeben sein.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist müssen die Unterlegen vollständig eingereicht werden. Die Frist begann am 1. Februar, einen Tag nach der Stellenausschreibung, und endet am Montag, 26. März, um 18 Uhr. Das heißt auch: Bewerbungen werden jederzeit noch angenommen. Am Mittwoch, 28. März, entscheidet der Stadtrat im Rahmen seiner 45. Sitzung über die Zulassung der jeweiligen Bewerber als Kandidaten für die Wahl zum Bürgermeister.
Der Wahlbereich der Einheitsgemeinde Gommern ist in 14 Wahlbezirken aufgeteilt. In den Wahlbezirken der Ortschaften wird jeweils ein Wahllokal vorgehalten.
Für Gommern sind drei Wahllokale vorgesehen. Die im Stadtrat vertretenen Parteien wurden bereits aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung der Wahllokale mit Beisitzern zu machen. "Freiwillige, die als Wahlhelfer fungieren möchten, können sich gern melden", sagt Cornelia Fritsch abschließend.