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Aus dem Gericht Zerbster bedroht Polizisten mit Messer

Einem 46-Jähriger Zerbster droht eine Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall.

Von Andreas Behling 21.08.2019, 04:00

Dessau/Zerbst l Der schmächtige Mann, dem die dunklen Haare weit über die Schultern fallen, wird sich demnächst einem Spezialisten vorzustellen haben. Frank Straube, Vorsitzender der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau, ordnete im Berufungsverfahren gegen den 46-jährigen Zerbster an, dass ein forensisch-psychiatrisches Gutachten notwendig ist. Dessen Ergebnisse werden bei der Entscheidung helfen, ob für den Angeklagten die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt.

Matthias Pilz - der Facharzt für Psychiatrie ist in Salzmünde in freier Praxis tätig - wird im Auftrag des Gerichts das Gutachten vorlegen. Bis zu seiner Fertigstellung setzte Straube das Verfahren gegen den gebürtigen Zerbster aus.

Der Mann sah sich zu Beginn des Prozesses dem Vorwurf der versuchten Nötigung ausgesetzt. Er soll am 31. Mai vergangenen Jahres in einem stark alkoholisierten Zustand in der Fußgängerzone von Zerbst auf einer Parkbank eher gelegen als gesessen haben.

Als ihm dann die Polizeistreife, die ein Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes verständigt hatte, einen Platzverweis aussprach, soll er diese mit einem Messer bedroht haben. Genau dieser Umstand führte nun zu einem rechtlichen Hinweis. Dem Vorsitzenden zufolge kann nämlich auch eine Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall in Betracht kommen.

Dass dies passieren könnte, hatte schon Staatsanwältin Angelika Laurin im Gespräch mit Verteidiger Hans-Peter Schulze gemutmaßt. Allerdings kann die zu verhängende Strafe nicht höher als die vom Amtsgericht Zerbst ausgesprochene ausfallen. Dort war der 46-Jährige zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Das Verschlechterungsverbot besteht, weil einzig und allein der Angeklagte in Berufung ging. Trotzdem könnte jetzt die Hinzuziehung des Gutachters dafür sorgen, dass der Zerbster die Chance erhält, seine Alkoholsucht einer kontrollierten Therapie zu unterziehen. „Natürlich gibt es dann nicht mehr die freie Wahl, ob das ambulant oder stationär geschieht“, erklärte Richter Straube.

Bislang hatte der Mann, der zuletzt als Obdachloser an wechselnden Orten campierte, keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, den Kampf gegen die Abhängigkeit aufzunehmen. Nach seinen eigenen Worten besteht diese seit dem Jahr 2000. Zuletzt habe er täglich zehn Flaschen Bier á 0,5 Liter und um die vier „Zündkerzen“ (Kräuterlikör zu je 20 Zentiliter) getrunken. Die Menge habe er - eine richtig konkrete Erinnerung bestehe freilich nicht - wohl auch am Tattag intus gehabt.

Und ja, es könne sein, dass er den zwei Polizisten gegenüber, die ihn auf der Bank bei einem Backshop an der Alten Brücke weckten, ausfällig geworden sei. Notiert worden ist die Bemerkung: „Die Nächste fängst du.“ Der Satz sei auf seinen Kollegen gemünzt gewesen, meinte einer der Beamten. Er bestätigte, dass der Angeklagte an dem Abend kurz vor 18 Uhr auch plötzlich ein Klappmesser aus der Tasche zog. „Das fand ich nicht so toll.“

Ein schneller Tritt gegen die Hand genügte indes, die Gefahr zu bannen. „Wenn einer so ’n Ding da rausholt, dann klappert ’s gleich.“ Das Messer wurde eingezogen und der schwer alkoholisierte Mann („Er hatte sich auch eingepullert bis zum bitteren Ende.“) auf eine andere Bank verfrachtet. „Da wo er sonst immer sitzt. Am Trafohaus am Kaufland.“

Der 56-jährige Polizist - der andere Beamte stand wegen Urlaubs nicht als Zeuge zur Verfügung - erklärte zudem, die Messer-Geschichte habe ihn erschrocken. Aus vorherigen Einsätzen („Wir hatten schlechte wie gute Situationen.“) beschrieb er den Angeklagten als „eigentlich vernünftig“. Im konkreten Fall habe jedoch eine „schon relativ aggressive Stimmung“ geherrscht.

Vorgeführt wurde der Angeklagte mithin aus dem Strafvollzug in Halle. Dort verbüßt er noch bis Anfang September 2019 eine viermonatige Haft. Mit seiner Freilassung ist danach aber nicht zu rechnen. Wegen Trunkenheit im Verkehr - die Polizei hatte ihn mit 2,7 Promille erwischt, als er durch eine Zerbster Kleingartenanlage radelte - muss er anschließend eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, da er nicht in der Lage ist, die ursprünglich verhängten 70 Tagessätze zu zahlen.

Wegen des gleichen Delikts ist ganz aktuell noch ein sechsmonatiger Gefängnisaufenthalt im Bereich des Möglichen. Verteidiger Schulze ließ offen, ob er gegen dieses frische Urteil Berufung einlegt.