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Ausgleichsbeitrag Noch besteht Chance auf Abschläge

Zerbst muss im Sanierungsgebiet "Altstadt Zerbst" Ausgleichsbeiträge erheben. Noch können Grundstückseigentümer freiwillig zahlen.

Von Daniela Apel 08.10.2019, 01:01

Zerbst l Die Frist läuft. Noch bis 30. Oktober besteht die Chance auf Abschläge von 11 Prozent auf die Ausgleichsbeiträge, die für das Sanierungsgebiet „Altstadt Zerbst“ zu erheben sind. Betroffen von dieser gesetzlichen Regelung ist der gesamte Bereich innerhalb der Stadtmauer – ausgenommen Zerbst-Nord – sowie das Areal der früheren Wilhelminischen Kasernen.

Grundlage für die Beitragssumme ist der reine Bodenrichtwert, der einmal vor der Sanierung um das Jahr 1991 durch den Gutachterausschuss des Landes Sachsen-Anhalt ermittelt wurde und einmal prognostisch für das Jahr 2025. Aus der Differenz ergibt sich der Ausgleichsbeitrag. Wie die Leiterin des Bau- und Liegenschaftsamtes erläutert, sind die einzelnen Areale der „Altstadt Zerbst“ aufgrund der Bebauungs- und Nutzungsart verschieden eingestuft.

„Der Markt gilt als Mischgebiet in geschlossener Bebauung mit dreigeschossiger Bauweise und einer Geschossflächenzahl von 0,8“, nennt sie ein Beispiel. Entsprechend unterschiedlich fallen die Höhen der einmaligen Ausgleichsbeiträge aus. Die Spanne erstreckt sich zwischen 4 und 14 Euro pro Quadratmeter, wie die Amtsleiterin ergänzt.

Heike Krüger betont, dass jedes Grundstück bei der Berechnung einzeln betrachtet werden müsse. So gibt es Abstufungen für Hinterland und Stellflächen. Auch eine Art Kappungsgrenze findet Beachtung.

Vor allem aber weist sie jedes Jahr erneut auf einen wichtigen Aspekt hin: „Jetzt kann die Zahlung noch auf freiwilliger Basis erfolgen.“ Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, den Ausgleichsbeitrag vorzeitig abzulösen. Das bringt den Vorteil mit sich, Abschläge zu erhalten. 2019 sind das immerhin noch 11 Prozent. Ab 2020 sinkt es in den einstelligen Bereich, bis 2025 schließlich Bescheide verschickt werden, was bedeutet, dass der volle Betrag zu entrichten ist.

„Mit dem Vertrag kann der Eigentümer ebenfalls festlegen, ob der Sanierungsvermerk im Grundbuch gelöscht wird oder nicht. Mit dem Bescheid erfolgt die Löschung automatisch“, fügt Heike Krüger hinzu.

„Auch Eigentumswohnungen müssen abgelöst werden“, betont die Amtsleiterin, dass nicht allein Gebäudebesitzer zur Zahlung verpflichtet sind. In dem Zusammenhang bietet sie jedem an, in einem persönlichen Gespräch alles durchzugehen und die Details zu erläutern. Neben ihr selbst ist Philipp Mähler Ansprechpartner bei der nicht einfachen Thematik.

Die Einnahmen aus den Ausgleichsbeiträgen fließen übrigens auf ein treuhänderisches Konto. Denn der Erlös ist vorrangig vor Fördermitteln für die Stadtsanierung einzusetzen, wie die Leiterin des Bau- und Liegenschaftsamtes erläutert. Beispielsweise in den Gehwegbau, für den im vergangenen Jahr durch die bereits geschlossenen Ablösevereinbarungen 168.000 Euro zur Verfügung standen.

Ein Teil des Geldes floss in die Straße „Am Plan“, wo die alten DDR-Platten in graues Rechteckpflaster ausgetauscht wurden. Auch Bäckerstraße und Silberstraße sowie Kupfergasse profitierten von der Summe. Als nächstes ist die Sanierung des Fußweges in der Brüderstraße vorgesehen, wofür 204.600 Euro veranschlagt sind.

Ab 2025 muss die Stadt von den Beiträgen, die sie dann von den Bürgern einnimmt, zwei Drittel an Bund und Länder weiterreichen.

Auf der Internetseite der Stadt Zerbst findet sich unter der Rubrik „Wirtschat + Bauen“ das Stichwort „Stadtentwicklung“. Dort wird unter „Stadtsanierung“ über die Ausgleichsbeiträge informiert. Auch die Anträge auf Ablösung können heruntergeladen werden.