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Auszeichnung Medaille für besondere Verdienste in Zerbst

Für herausragende Leistungen sollen besonders engagierte Bürger der Einheitsgemeinde Zerbst zukünftig eine Verdienstmedaille erhalten.

24.09.2019, 23:01

Zerbst l „Wir sollten die Anzahl der Auszeichnungen nicht übertreiben“, fand Steffen Grey (FDP). Um die Besonderheit der Ehrung herauszuheben, sprach er sich gegen die Verleihung gleich mehrerer Medaillen aus. Dies sah der Vorschlag vor, den Sebastian Siebert (SPD) nach Vorbild der Ehrenordnung der friesischen Partnerstadt Jever für Zerbst erarbeitet hatte. Nachdem das Diskussionspapier dem Haupt- und Finanzausschuss im August vorgestellt worden war, ging es auf der jetzigen Sitzung um die Änderungsvorschläge der einzelnen Fraktionen.

So regte Steffen Grey eben an, auf eine Katharina-Medaille, einen Roland-Orden und den Taler der Butterjungfer zu verzichten und stattdessen als höchste Ehrung nur die Verdienstmedaille zu vergeben – neben der Verleihung des ebenfalls neu einzuführenden Ehrenamtspreises des Stadtrates und der bereits bestehenden Ehrenbürgerschaft.

„Aus Marketingzwecken würde ich Katharina mit reinnehmen“, meinte Sebastian Siebert. Die berühmteste Tochter der Stadt wollte er nicht außen vor lassen. Die russische Zarin mit den Anhalt-Zerbster Wurzeln könnte auf der Verdienstmedaille abgebildet werden, entgegnete Steffen Grey. Bei einer Enthaltung waren die Ausschussmitglieder für den Kompromiss, statt des Rathauses Katharina II. auf die eine Seite der Medaille zu prägen, während das Zerbster Wappen die andere ziert.

Volle Zustimmung erfuhr der Vorschlag der Linken, zukünftig Ehrenbürgern auf Lebenszeit freien Eintritt zu den kommunalen Einrichtungen – zu Schwimmhalle, Freibad und Museum – zu gewähren und ihnen die kostenlose Nutzung der städtischen Parkplätze zu gestatten.

Abgelehnt hingegen wurde die Gutscheinvariante der AfD, für die Dirk Tischmeier warb. Wie er ausführte, sollten die Bürger, die mit einer Medaille geehrt werden, neben der ideellen Anerkennung ihres Engagements auch eine finanzielle Anerkennung erhalten. „Wer ein Ehrenamt wahrnimmt, zielt nicht auf Geld ab“, meinte indes Sebastian Siebert.

Dotiert werden soll jedoch der Ehrenamtspreis des Stadtrates, der an Personen, Vereine und Institutionen vergeben werden soll, die sich ehrenamtlich durch außergewöhnliche Einsatzbereitschaft, besonderes Engagement sowie uneigennütziges Wirken für das Gemeinwesen ausgezeichnet haben. Insbesondere gilt das für die Bereiche soziale und humanitäre Anliegen, Kultur- und Brauchtumspflege, Geschichts- und Heimatforschung, Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, Vereins- und Jugendarbeit, Förderung des Sports, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Zivilcourage, Inklusion, Toleranz, Integration und Völkerverständigung. Auf Anregung der AfD nahmen die Ausschussmitglieder zusätzlich die Rubrik Tierschutz beziehungsweise Tierwohl auf.

Um den Preis zu finanzieren, regte Sebastian Siebert die Bildung eines Ehrenamtsfonds ein, in den die Stadträte und der Bürgermeister der Stadt monatlich drei Euro ihrer Aufwandsentschädigung abführen. Damit ständen jährlich 1332 Euro für diese besondere Auszeichnung zur Verfügung.

Die Finanzierungsvorschläge der AfD fielen indes mehrheitlich durch. Einer sah vor, die drei auf vier Euro anzuheben und diese Summe mit Haushaltsmitteln nochmal zu verdoppeln. Wenn kein Geld aus dem Haushalt eingesetzt werden könnte, sollte der Beitrag der Stadträte sogar auf fünf Euro erhöht werden.

Unterdessen regte Alfred Schildt (Die Linke) an, den Ehrenamtsfonds mit den Fraktionszuschüssen aufzustocken. Das wären immerhin um die 700 Euro. Wie Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) erläuterte, ist das so direkt nicht möglich. Allerdings könnte der Stadtrat entscheiden, dass die Fraktionsarbeit nicht mehr wie bisher finanziell unterstützt wird. Die frei werdenden Mittel wiederum könnten dann in den Fonds fließen. Den Vorschlag griff Steffen Grey erneut auf, als es um die Entschädigungssatzung ging – da stimmte die Mehrheit schließlich zu.

Der Entwurf der Ehrenordnung, auf den sich der Ausschuss geeinigt hat, geht nun in die Ortschaftsräte. Nachdem die einzelnen Gremien darüber beraten haben, wird der Stadtrat über die endgültige Fassung entscheiden.