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Baden Gefahrenquelle offene Gewässer

An heißen Sommertagen zieht es immer mehr Menschen an heimische Seen. Die Zerbster DLRG gibt Hinweise, worauf man achten sollte.

Von Julia Puder 29.06.2020, 01:01

Zerbst l Der Sommer ist endlich da, und die heißen Temperaturen laden zu einer Abkühlung in Flüssen und Seen ein. Auch in und um Zerbst locken offene Gewässer den einen oder anderen Badegast an. Verboten ist das nicht, aber offiziell erlaubt auch nicht. Aufklärung gibt die Zerbster Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella: „Es gibt in Zerbst keine offiziellen Badeseen. Jedoch wird das Baden in der Zerbster Kiesgrube, im Gödnitzer See und im Deetzer Teich vom Ordnungsamt geduldet.“

Ein Freifahrtsschein sei das trotzdem nicht, so Gudella. An den erwähnten Seen weisen Hinweisschilder auf „Baden auf eigene Gefahr“ hin. Weder die Stadt noch die Eigentümer übernehmen Verantwortung, falls etwas passieren sollte.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sorge lediglich dafür, dass regelmäßig die Wasserqualität der drei Seen überprüft wird. „Die wilden Badestellen werden alle vier Wochen von Mai bis September beprobt“, sagt Kreissprecherin Marina Jank.

Die jüngsten Proben haben ergeben, dass dort eine sehr gute Wasserqualität vorherrscht. Falls das Gesundheitsamt eine schlechte Wasserqualität, zum Beispiel aufgrund von Blaualgen, feststellt, ist der Eigentümer angehalten, das Areal abzusperren.

Auch Rettungsschwimmer der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft mahnen zur Vorsicht. Denn das Baden in natürlichen Gewässern bringt jedes Jahr leichtsinnige Badegäste und unerfahrene Schwimmer in Gefahr.

Dass das Baden in offenen Gewässern gefährlich ist, zeigt die jährliche Ertrinkungsstatistik der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG). Demnach sind 2019 mindestens 417 Personen ertrunken. Die meisten von ihnen, rund 87 Prozent, verunglückten dabei in Binnengewässern.

Auch wenn Seen und Flüsse für den Betrachter relativ ruhig aussehen, bergen sie für Schwimmer gefährliche Tücken. Die Gefahrenquellen sind dabei vielfältig, wie Simone Striebing, Ausbilderin bei der DLRG Ortsgruppe Zerbst, mitteilt. „Zu den Gefahren zählen unbekannte Untiefen und Untergründe, Temperaturunterschiede oder Sperrmüll im Wasser“, so Striebing.

Besonders in fließenden Gewässern, wie der Elbe, würden viele Schwimmer ihre Schwimmkraft und -ausdauer unterschätzen. Aber das Baden in der Elbe ist generell erlaubt. Jedoch sollten Schwimmer den Bereich ober- und unterhalb von Brücken, Wehren und Hafeneinfahrten meiden.

„In fließenden Gewässern muss man mit Strömung, Strömungsgeschwindigkeiten, Untiefen, Strudel und Buhnen rechnen“, erklärt Simone Striebing. Eine Buhne ist ein errichteter Damm der dem Flussbau dient. An den Buhnen kann es zu starken Strömungen kommen.

Das oberste Gebot bei Badeausflügen lautet also: Schwimmen ist nur in gekennzeichneten und bewachten Bereichen erlaubt. Des Weiteren sollten Badegäste nicht sofort in unbekannte Gewässern springen, erklärt Simone Striebing. Tiefes Tauchen sei ebenfalls nicht zu empfehlen. Außerdem weist Simone Striebing auf die allgemeinen Baderegeln hin. Dazu gehören: Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich, nicht dort baden, wo Schiffe und Boote fahren, und langsam ins Wasser gehen, damit sich der Körper an die Temperatur gewöhnen kann.

Im Gefahrenfall sollten Ersthelfer zuerst einen Notruf absetzen, wie DLRG-Ausbilderin Striebing erklärt. Die Leitstelle veranlasse dann, dass die DLRG mit Booten anrückt. Ausgebildete Rettungsschwimmer könnten flussaufwärts laufen und dem Verunfallten entgegenschwimmen. Simone Striebing rät aber von vornherein ab, Flüsse als Bademöglichkeit zu nutzen. „Wenn man doch unbedingt im Fluss baden möchte, dann sollte man im Uferbereich bleiben, um nicht in die Hauptströmung zu kommen“, sagt Striebing.