1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Stadt richtet Notbetreuung ein

Coronavirus Stadt richtet Notbetreuung ein

Die Stadt Zerbst richtet trotz Schul- und Kitaschließungen eine Notbetreuung für bestimmte Eltern ein.

Von Thomas Kirchner 15.03.2020, 07:41

Zerbst l Nach der Festlegung des Landes Sachsen-Anhalt zur Schließung aller Schulen und Kindertageseinrichtungen in Folge der Corona-Krise haben sich der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden am Sonnabend auf eine einheitliche Verfahrensweise zur Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen (Kitas und Horte) geeinigt. „Die organisatorische Umsetzung liegt für alle Kindertagesstätten bei den kreisangehörigen Gemeinden“, teilt Kulturamtsleiterin und Stadtsprecherin Antje Rohm am Sonnabendabend mit.

Die Notbetreuung könne in Anspruch genommen werden, wenn beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und eine alternative Betreuung des Kindes nicht gewährleistet werden kann. „Alle Eltern werden jedoch gebeten, die Betreuung der Kinder individuell abzusichern“, erklärt Rohm. Für die Notbetreuung könne bis Mittwoch, 18. März, ein schriftlicher Antrag gestellt werden. „Bis Mittwoch wird auch die Regelbetreuung abgesichert“, betont die Stadtsprecherin.

Ab Donnerstag, 19. März, finde dann ausschließlich die Notbetreuung statt. „Die Entscheidung über die Notbetreuung wird bis auf Widerruf von den Leitungen der Einrichtungen getroffen“, so die Stadtsprecherin weiter.

Zu den beruflichen Bereichen mit Anspruch auf Notbetreuung gehören unter anderem Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, in der Ver- und Entsorgung, bei der Justiz, der Polizei, der Feuer- und der Bundeswehr, in der öffentlichen Verwaltung, im öffentlichen Personennahverkehr und in der Landwirtschaft. Ebenfalls Anspruch auf Notbetreuung haben Erzieher und Lehrer.

„Zur Frage, was mit den Elternbeiträgen passiert, wird eine Regelung des Landes Sachsen-Anhalt erwartet. Aktuell behalten die Bescheide über die Elternbeiträge ihre Gültigkeit“, erläutert Antje Rohm. Wenn die notwendige Regelung des Landes Sachsen-Anhalt vorliege, werden die Eltern darüber informiert.

Für die Schulen wurde durch das Land Sachsen-Anhalt – zunächst bis zum Beginn der Osterferien – eine Anwesenheitspflicht der Lehrerinnen und Lehrer festgelegt. „Soweit ein Anspruch auf eine Notbetreuung besteht, wird diese in den Osterferien über die Horte abgesichert“, teilt Antje Rohm weiter mit.

Das Antragsformular für die Notbetreuung stehe auf der Webseite der Stadt unter www.stadt-zerbst.de zum Download bereit und wird auch in den Einrichtungen erhältlich sein.

„Mit der von uns getroffenen Regelung hoffen wir einerseits, die Vorgabe des Landes umzusetzen und andererseits, den Eltern so weit wie möglich entgegenzukommen“, sagt Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) und betont: Ihm sei klar, dass damit dennoch Härten und Zumutungen verbunden sind. Aber wir befinden uns in einer besonderen Situation, die sich täglich ändern könne.

„Insofern gelten die von uns getroffenen Regeln auch nur so lange, bis vom Land oder dem Landkreis andere Festlegungen getroffen werden. Ich werbe darum um Verständnis“, betont der Rathauschef. Daneben gelte auch weiterhin die Selbstverantwortung, dass jeder, der in einem Risikogebiet im Urlaub war, zu Hause bleibt.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus richtet auch die Stadt Zerbst/Anhalt ab Montag eine Hotline mit der Telefonnummer 03923/754-225 ein. Fragen rund um das Thema können auch per E-Mail an corona.info@stadt-zerbst.de gesandt werden. Das Servicetelefon ist zunächst von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.

Darüber hinaus teilt der Sprecher des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Udo Pawelczyk, mit, dass der Schulbusverkehr ohne Einschränkungen wie gewohnt weiter läuft.